Erste Studie zur Gründungsdauer der neuen Unternehmergesellschaft veröffentlicht.
(firmenpresse) - München, 21.09.2009 - Mit der sog. GmbH-Reform, die am 01.11.2008 in Kraft getreten ist, verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, das angestaubte deutsche GmbH-Recht im internationalen Wettbewerb zu stärken. Im Auge hatte er hierbei das Vorbild der englischen Limited, die sich als schnell zu gründende und unkomplizierte Kapitalgesellschaft seit 2003 gerade in Deutschland großer Beliebtheit erfreut.
Eines der erklärten Hauptziele der GmbH-Reform war die Beschleunigung der Registereintragung. Dieses Ziel wurde jedoch deutlich verfehlt: Nach einer Studie des Münchner Anbieters von Vorratsgesellschaften Companea GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dirk Bildhäuser von der Hochschule Neu-Ulm beträgt die Dauer vom formalen Gründungsakt beim Notar bis zur Eintragung und damit vollen Rechtsfähigkeit einer Unternehmergesellschaft im Schnitt 43 Tage. (Die Studie kann im Volltext unter www.Companea.de/ug-studie.pdf abgerufen werden.)
Unternehmensgründer müssen sich damit auf geschlagene 6 Wochen Wartezeit einrichten. Erst dann, nach der Eintragung im Handelsregister, können Steuernummern beantragt und Rechnungen gestellt werden, und erst dann entfallen der lästige Firmennamenzusatz "in Gründung" und vor allem die gefährliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Eine Ursache für diese bürokratische ‚Rolle rückwärts' ist die Tatsache, daß die Unternehmergesellschaft offenbar bei den Gerichten kein allzu großes Vertrauen genießt. So wird die neu gegründete Gesellschaft nach Eingang der notariellen Anmeldung bei Gericht zunächst aufgefordert, die Amtsgebühren einzuzahlen; erst nach Zahlungseingang bestätigt die Gerichtskasse dies gegenüber dem jeweiligen Registerrichter, der erst dann die Anmeldung weiter bearbeitet.
Für einen Unternehmer, der keine 6 Wochen warten möchten, bietet sich der Erwerb einer Vorratsgesellschaft an: So kann er notfalls binnen 24 Stunden über eine fertig eingetragene Unternehmergesellschaft verfügen.
Die Companea GmbH & Co. KG mit Sitz in München wurde 1999 gegründet und ist Anbieterin von Vorratsgesellschaften verschiedener Rechtsformen. Mit Inkrafttreten der GmbH-Reform Ende 2008 hat sie bundesweit die erste als Vorratsgesellschaft bestimmte Unternehmergesellschaft beurkunden lassen. Unter der Marke Limited24 ist sie Marktführerin unter den inhabergeführten Limited-Gründungsagenturen in Deutschland.
Companea GmbH & Co. KG
Herrn Jochen Hüls
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80799 München
Tel.: 089/27370230
Email: jhu(at)companea.de