Keine Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen der GmbH
(firmenpresse) - Mit Urteil vom 10.12.2013 (Az.: 9 HK O 11849/13) hat das Landgericht München bestätigt, dass die Löschung einer GmbH im Wege der kalten grenzüberschreitenden Verschmelzung auf eine englische Limited – kurz GmbH-Ex Verfahren – nicht gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstößt und daher auch nicht rechtsmissbräuchlich ist.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte die Erfinderin der GmbH-Schnelllöschung, die Münchner Companea GmbH & Co. KG, wegen deren Webseite http://www.GmbH-Ex.de abgemahnt, weil sie dort behauptet, dass die Geschäftsunterlagen einer im GmbH-Ex Verfahren gelöschten GmbH nach Löschung der Rechtsnachfolger-Limited nicht aufbewahrt werden müssen, sofern die Limited zuvor nicht in England tätig und damit dort nicht steuerpflichtig war.
Das Gericht wies die Klage ab und bekräftigte, dass die durch Umwandlung entstandene neue Gesellschaft dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedsstaates – also Großbritanniens – unterliegt.
„Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts München, weil es die letzten Rechtsunsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit des GmbH-Ex Verfahrens und Verbleib der Geschäftsunterlagen der gelöschten GmbH beseitigt“, berichtet Dipl.-Kfm. Jochen Hüls, Geschäftsführer der Companea GmbH & Co. KG. Mit knapp 100 gelöschten GmbH’s hat sich die Schnelllöschung im Wege des GmbH-Ex Verfahrens als echte Alternative zur gesetzlich vorgesehen GmbH-Liquidation mit Sperrjahr etabliert. Die drastische Beschleunigung der Löschung von ca. 18 Monaten auf 3 Wochen schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven von Unternehmern, die ihre GmbH nicht mehr benötigen.
Über Companea: Die Companea GmbH & Co. KG wurde 1999 gegründet und hat im Mai 2012 das GmbH-Ex Verfahren eingeführt. Seitdem kann nahezu jede deutsche GmbH im Schnellverfahren aus dem Handelsregister gelöscht werden; übrig bleibt als Gesamtrechtsnachfolger eine englische Limited. Unter der Marke Limited24 betreibt die Companea GmbH & Co. KG Deutschlands älteste Limited-Agentur, mit rund 10.000 Limited-Gründungen Marktführerin unter den inhabergeführten Agenturen. Abgerundet wird das Angebot durch Vorratsgesellschaften deutscher Rechtsformen wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) für den Schnellstart in die Selbständigkeit.
Companea GmbH & Co. KG
Herrn Jochen Hüls
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Email: jhu(at)GmbH-Ex.de