(ots) - Asylbewerber mit besonderer beruflicher
Qualifikation sollen unabhängig vom Asylverfahren eine
Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Im Interview mit der in
Wuppertal erscheinenden Westdeutschen Zeitung fordert der
Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff
(FDP: "Bevor man in die formale Prüfung des Asyls eintritt, sollte
man fragen: Was kann dieser Mensch eigentlich? Kann uns seine
Qualifikation besonders nutzen?"
Wenn jemand eine solche Qualifikation mitbringe, sollte er
unabhängig vom Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
können. Damit sei allen geholfen: Dem Flüchtling, der nicht an das
sechsmonatige Arbeitsverbot gebunden ist. Der Anerkennungsbehörde,
die um ein Verfahren entlastet wird. Und dem deutschen Arbeitsmarkt,
der händeringend qualifizierte Menschen sucht.
Lambsdorff sieht eine Ursache dafür, dass es auf Europa-Ebene
nicht mit der gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlinge auf die
Staaten vorangeht, darin, dass die Union dies seit Jahren blockiert.
Lambsdorff: "Das ist ein Denken des 19. Jahrhunderts in Verbindung
mit Bunkermentalität. Die Denke im Innenministerium ist: Auf unser
Staatsgebiet kommt nur, wen wir reinlassen. Man besteht auf einem
rein nationalen Aufenthaltsbestimmungsrecht anstatt anzuerkennen,
dass gerade Deutschland durch einen europäischen Verteilungsschlüssel
entlastet würde."
Lambsdorff wirft der Bundesregierung Versagen vor: "Auch nach der
jüngsten Katastrophe sehen wir ein Hin und Her nicht abgestimmter
Maßnahmen. Dabei haben wir hier eine Verantwortung. Nur, wenn
Deutschland gute Politik macht, können wir in Europa bei diesem Thema
wirklich weiter kommen."
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