(ots) - Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt
verdienen zum Teil verfassungswidrig wenig. Dieses Urteil aus
Karlsruhe dürfte auf den ersten Blick wenig elektrisieren. Doch es
kann weitreichende Folgen für die Besoldung der Beamten in
Deutschland haben. Schließlich haben die Verfassungsrichter einen
Rahmen vorgegeben, den der Staat bei der Bezahlung seines Personals
künftig beachten muss. Damit macht Karlsruhe wieder einmal Politik in
Deutschland. Dass es überhaupt dazu kommen musste, hat mit der
Föderalismusreform zu tun. Bis zum Jahr 2006 war die Richterbesoldung
Sache des Bundes. Danach wurden die Länder für die Sache zuständig,
was einige von ihnen aber offenbar als Sparbüchse missverstanden
haben. Wer klamm war, kürzte beim Weihnachtsgeld und den Beihilfen
oder setzte den Rotstift bei der Altersversorgung an. Dadurch sind
die Besoldungsunterschiede bei den Richtern zwischen einzelnen
Ländern teilweise so groß geworden, dass Karlsruhe nun die Notbremse
zog. Polizisten und Lehrer zum Beispiel leben allerdings in einer
durchaus vergleichbaren Situation. Deshalb dürfte es nur noch eine
Frage der Zeit sein, bis auch sie in Karlsruhe klagen, um diesen
Zustand überprüfen zu lassen. Manche Politiker mögen den jüngsten
Richterspruch als Zumutung empfinden, als Einmischung in ihre
Kompetenzen. Doch dem ist entgegenzuhalten, dass der
Ermessensspielraum für die Besoldung immer noch groß genug ist.
Außerdem sollte man sich in Erinnerung rufen, dass Beamte nicht
streiken dürfen. Auch nicht für ihre Gehälter. Gleichwohl hat der
Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bediensteten. In Form einer
angemessenen Gegenleistung. Nichts anderes haben die
Verfassungsrichter in ihrem Urteil geltend gemacht.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik(at)lr-online.de