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Westdeutsche Zeitung: Schlichtung, aber noch keine Lösung

ID: 1215407

(ots) - Eine Zwickmühle ist eine Zwickmühle und wird
nicht dadurch einfacher, dass man einen Dritten mit der Lösung
beauftragt. Oder zwei. Die angerufene Schlichtung im Tarifkonflikt
der Lokomotivführergewerkschaft GDL mit der Bahn lässt Deutschland
zwar erst einmal aufatmen, doch erledigt ist die Auseinandersetzung
damit noch lange nicht. Es bleibt im Kern ein Tarifstreit zwischen
zwei Gewerkschaften, die sich gegenseitig Mitglieder mit
unterschiedlich guten Tarifverträgen abwerben wollen, und der Bahn,
die gerade das verhindern will. Das lässt sich nur durch einen
Ermüdungskampf auflösen oder wenn eine der Seiten nachgibt. Wer ist
der Klügere? Die Bahn scheint es nicht zu sein, sie beharrte gestern
im Kern auf ihrem Standpunkt: Keine zwei Tarife für ein- und dieselbe
Berufsgruppe. Die Lokführergewerkschaft GDL auch nicht, sie will
einen eigenen Tarifvertrag auch für das Zugpersonal. Und die große
Eisenbahnergewerkschaft EVG? Sie will der GDL-Konkurrenz nicht den
Triumph überlassen, die wahre Tariflokomotive zu sein und droht
deshalb auch mit Warnstreiks. Nun kommt das Ungemach also von dieser
Seite. Allerdings gibt es einen Lichtschimmer: Die EVG erklärte, sie
beende ihre Tarifverhandlungen mit der Bahn nur, wenn von dieser
garantiert werde, dass ein späteres, womöglich besseres
Verhandlungsergebnis aus dem Schlichtungsverfahren mit der GDL auf
ihre Mitglieder übertragen werde. Darin könnte ein Ausweg liegen. Die
Bahn hätte ihr Ziel erreicht - ein einheitliches Niveau für alle.
Allerdings höher als sie wollte. Die GDL auch: Ein eigener Vertrag
auch für das Zugpersonal. Und die EVG hätte ebenfalls etwas erreicht.
Bei einem solchen Ende der Auseinandersetzung würde GDL-Chef Claus
Weselsky zwar ein wenig lauter jubeln als die anderen, doch dürften
die sich damit trösten, dass es sein letzter Jubel wäre. Denn falls




das Tarifeinheitsgesetz, das der Bundestag heute beschließt,
tatsächlich am 1. Juli in Kraft tritt und auch vor dem
Verfassungsgericht Bestand hat, gilt für künftige
Auseinandersetzungen, dass die in einem Betrieb größere Gesellschaft
den Takt vorgibt. Das wird die GDL nicht sein.



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Datum: 21.05.2015 - 17:09 Uhr
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