PresseKat - Mietpreisbremse und Bestellerprinzip ab 1.Juni 2015 in Kraft:

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip ab 1.Juni 2015 in Kraft:

ID: 1216057

Am 27. April 2014 wurde das Mietrechtsnovellierugsgesetz verkündet. Hierin enthalten war die sog. Mietpreisbremse und das sogenannte Bestellerprinzip hinsichtlich der Maklerprovision.

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Makler zu zahlen hat, der ihn bestellt hat.

Hierbei ist zu beachten, dass das Bestellerprinzip nur ...

(firmenpresse) -
Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Mietpreisbremse und Bestellerprinzip ab 1.Juni 2015 in Kraft:

Am 27. April 2014 wurde Mietrechtsnovellierugsgesetz verkündet. Hierin geregelt wird die sog. Mietpreisbremse und das sogenannte Bestellerprinzip hinsichtlich der Maklerprovision.

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Makler zu zahlen hat, der ihn bestellt hat.

Hierbei ist zu beachten, dass das Bestellerprinzip nur für die Maklerprovision gilt, die bei einer Wohnungsvermittlung (also Abschluss von Wohnraummietverträgen) anfällt. In anderen Bereichen, wie bspw. bei dem Abschluss von Kaufverträgen über Wohnraum fällt sie nicht an.

Es gibt zu dem Bestellerprinzip auch keine ausdrückliche Übergangsregelung. Daher wird entscheidend sein, ob die Maklerprovision nach dem 1. Juni 2015 fällig wird (d.h., ob der Mietvertrag vor oder nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurde).

Die Mietpreisbremse bewirkt eine Begrenzung der Miethöhe in den allermeisten Fällen einer Neuvermietung. Die Mietpreisbremse gilt allerdings nicht unmittelbar, sondern die Bundesländer müssen für die Einführung der Mietpreisbremse zuerst entsprechende Verordnungen erlassen. Einige Bundesländer haben schon angekündigt, derzeit keine Verordnungen zur Einführung der Mietpreisbremse erlassen zu wollen.

gehrmann rechtsanwälte/ rechtsanwalt christian gehrmann



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Christian Gehrmann
Rechtsanwalt

Neuer Wall 63 (2. Etage)|20354 Hamburg
Telefon: + 49 40 63865620
Mobil: + 49 163 7326329
Fax: + 49 40 365754741
Website: www.rechtsanwalt-gehrmann.com
E-Mail: c.gehrmann(at)rechtsanwalt-gehrmann.com



Leseranfragen:

Christian Gehrmann
Rechtsanwalt

Neuer Wall 63 (2. Etage)|20354 Hamburg
Telefon: + 49 40 63865620
Mobil: + 49 163 7326329
Fax: + 49 40 365754741
Website: www.rechtsanwalt-gehrmann.com
E-Mail: c.gehrmann(at)rechtsanwalt-gehrmann.com



PresseKontakt / Agentur:

Christian Gehrmann
Rechtsanwalt

Neuer Wall 63 (2. Etage)|20354 Hamburg
Telefon: + 49 40 63865620
Mobil: + 49 163 7326329
Fax: + 49 40 365754741
Website: www.rechtsanwalt-gehrmann.com
E-Mail: c.gehrmann(at)rechtsanwalt-gehrmann.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Mainz Köln setzt auf Mediation statt Gericht
Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt-Gehrmann
Datum: 25.05.2015 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1216057
Anzahl Zeichen: 1820

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Gehrmann
Stadt:

Hamburg


Telefon: 01637326329; 040 63865620

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.05.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietpreisbremse und Bestellerprinzip ab 1.Juni 2015 in Kraft:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Gehrmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei Gehrmann