(ots) - Wenn ein Gesetz von den einen als "erster
ermutigender Schritt" (Gewerkschaft der Polizei) bezeichnet wird, von
den anderen aber als "schwarzer Tag für unsere Grund- und
Freiheitsrechte" (Linke), dann liegt es wahrscheinlich nicht am
Gesetz. Sondern an den Beurteilungsmaßstäben. Sie sind hüben wie
drüben schief. Die verzerrte Wahrnehmung rührt daher, dass über die
Vorratsdatenspeicherung zu lange zu erbittert gestritten wurde,
sodass die Sinne nur noch für das Pro oder Contra geschärft sind. Das
gestern vom Kabinett beschlossene Gesetz schafft ein zusätzliches
Instrument für die Ermittler, nicht mehr, nicht weniger. Die
Vorratsdatenspeicherung reagiert darauf, dass die Verbrecher
heutzutage auch über elektronische Medien miteinander kommunizieren,
seien es Handys oder das Internet. Und dass die Straftäter zunehmend
international vernetzt sind. Das gilt für die Bandenkriminalität, das
gilt für den Terrorismus. Es wäre leichtfertig, ja grob fahrlässig,
so zu tun, als gäbe es das alles nicht. Dieser Gesetzentwurf ist eine
Vorratsdatenspeicherung light. Gespeichert werden nur die
Verbindungsdaten, nicht die Inhalte, und das nur zehn Wochen lang.
Und der Zugriff ist reglementiert - nur nach richterlicher Anordnung,
nur bei schweren Straftaten. Das sind erhebliche Einschränkungen,
doch sie waren notwendig, um die Freiheitsrechte der Bürger nicht
über Gebühr zu strapazieren. Schließlich erfolgt die Speicherung ohne
Anlass. Eine Demokratie muss stets die Balance zwischen Sicherheit
und Freiheit halten, auch in Phasen akuter Bedrohung. Hier scheint
sie gelungen.
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