(ots) - Bei Kündigungen entstehen Arbeitgebern
hohe Kosten durch Abfindungen. Dabei zieht die Kündigung von
Arbeitsverhältnissen in Deutschland geringere Zahlungen nach sich als
in vielen Nachbarländern. Das zeigt der Deloitte International
Dismissal Survey, der die Kündigungsbedingungen in 31 europäischen
Ländern vergleicht. Obwohl sich die Kündigungsregelungen europaweit
ähneln, variieren die Abfindungssummen stark. Deutschland liegt im
Mittelfeld, die höchsten Kosten ergeben sich in Italien, Belgien und
Schweden. Bei unbegründeten Kündigungen zahlen Arbeitgeber in vielen
Ländern deutlich mehr, jedoch nicht in Deutschland. Viele deutsche
Arbeitgeber scheuen den mit Kündigungsschutzprozessen verbundenen
Aufwand, was zu einer hohen Zahl von freiwilligen Abfindungsangeboten
und außergerichtlichen Einigungen führt.
"In fast allen europäischen Ländern müssen Unternehmen
Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung finanziell entschädigen",
erklärt Klaus Heeke, Partner und Leiter Arbeitsrecht Tax & Legal bei
Deloitte. "Während Unternehmen in Deutschland in der Regel als
Abfindung regelmäßig ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der
Unternehmenszugehörigkeit zahlen, sehen einige Rechtsordnungen
erheblich höhere Entschädigungen für Arbeitnehmer vor. Dies sollte
bei der Standortwahl berücksichtigt werden."
Europaweit ähnliche Konzepte
Die Studie zeigt, dass die Bedingungen zur Kündigung von
Arbeitnehmern in Europa im Wesentlichen vergleichbar ausgestaltet
sind. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Gründe, die eine
Kündigung rechtfertigen und den Kündigungsschutz für bestimmte,
besonders schutzbedürftige Personengruppen. Hinsichtlich der Kosten
differiert die Gesetzgebung in den untersuchten Ländern jedoch
erheblich. Große Unterschiede gibt es auch bei Kündigungsfristen und
Abfindungen bei unrechtmäßigen Kündigungen.
Bei den Abfindungsbeträgen findet sich in Europa eine große
Bandbreite: In westeuropäischen Staaten sind regelmäßig besonders
hohe Abfindungen/Entschädigungen üblich, in Mittel- und Osteuropa ist
das Niveau wesentlich geringer. Deutschland befindet sich in diesem
Vergleich im Mittelfeld. In den meisten deutschen Nachbarländern sind
die Abfindungen höher. Unternehmen in Italien, Belgien und Schweden
zahlen mehr als doppelt so hohe Abfindungen, wie diese in Deutschland
üblich sind. Ausnahmen bilden Dänemark und die Schweiz, wo die
durchschnittlichen Abfindungsbeträge niedriger sind.
Große Spannbreite bei Unternehmenskosten durch Kündigungen (Auswahl)
Rang Land Durchschnittliche Kosten bei Kündigung
1 Italien 111.310,00 EUR
2 Belgien 88.547,00 EUR
3 Schweden 78.614,00 EUR
8 Österreich 44.397,00 EUR
10 Frankreich 43.985,00 EUR
15 Deutschland 39.370,00 EUR
17 Großbritannien 34.011,00 EUR
26 Russland 19.875,00 EUR
27 Schweiz 19.126,00 EUR
31 Malta 9.055,00 EUR
Unbegründet = teurer
Der deutsche Gesetzgeber schreibt für Unternehmen mit in der Regel
mehr als zehn beschäftigten Arbeitnehmern vor, dass Kündigungen nur
zulässig sind, wenn sie auf anerkannten Kündigungsgründen beruhen, es
sich also um betriebs-, verhaltens-, oder personenbedingte
Kündigungen handelt. Ähnliche Vorgaben gibt es auch im übrigen
Europa. Erfüllt eine Kündigung diese Voraussetzungen nicht, zieht
dies deutlich höhere finanzielle Verpflichtungen nach sich.
Unbegründete Kündigungen kommen Arbeitgeber in Italien, Schweden und
Irland am teuersten zu stehen, in Osteuropa sind sie am günstigsten.
Die Macht der Gerichte
In den meisten Ländern sind die Möglichkeiten, Mitarbeiter zu
entlassen, gesetzlich beschränkt und Kündigungen formell streng
geregelt. Fast überall in Europa können Gerichte Kündigungen auf ihre
Rechtmäßigkeit untersuchen und sogar nachträglich für unwirksam
erklären - nur in Belgien, Finnland, Großbritannien und der Schweiz
nicht.
In mehr als der Hälfte der untersuchten Länder müssen für den Fall
einer Nichteinhaltung von Kündigungsfristen neben den
Trennungsabfindungen zusätzliche Entschädigungen gezahlt werden. Weil
Gerichtsverfahren zur Überprüfung der sozialen Rechtfertigung von
Kündigungen in Deutschland lange Zeit in Anspruch nehmen können,
einigen sich die Parteien häufig außergerichtlich.
Unterschiedliche Berechnungsgrundlage
Die Abfindungshöhe wird nicht überall gleich berechnet. In mehr
als 60 Prozent der Länder wird die jährliche Vergütung samt variabler
Vergütungsbestandteile und Sachleistungen als Bemessungsgrundlage
herangezogen. Auch in Deutschland, wo häufig Abfindungen von einem
halben Monatsgehalt pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit zur
Auszahlung kommen, werden in vielen Fällen neben der jährlichen
Grundvergütung auch andere Vergütungsbestandteile zugrunde gelegt.
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz, das die gesetzlichen
Anforderungen für die Kündigung von Arbeitnehmern beinhaltet, gilt
nicht für Geschäftsführer. Hier sind Abfindungszahlungen nur im
Ausnahmefall üblich, so etwa wenn ein Geschäftsführer bei einem
Anstellungsvertrag mit fixer Laufzeit vorzeitig das Unternehmen
verlassen soll - abgesehen davon muss kein Kündigungsgrund vorliegen.
Ebenso verhält es sich in 60 Prozent der untersuchten Länder. Frei
verhandelte Abfindungsbeträge sind daher die Regel.
"Die größte Betragsspannbreite entsteht im Falle von unbegründeten
und damit unrechtmäßigen Kündigungen. In Deutschland sind die in
einem solchen Fall zu zahlenden Abfindungen allerdings nur
unwesentlich höher als bei begründeten, rechtmäßigen Kündigungen. In
anderen Ländern belasten derartige Abfindungen Unternehmenskassen
erheblich stärker. In Irland liegen sie beispielsweise um das
Zehnfache höher als bei rechtmäßigen Kündigungen. Arbeitgebern ist
dringend zu raten, die jeweils einschlägigen rechtlichen Vorgaben
genau zu beachten, um unnötig hohe finanzielle Einbußen durch
Kündigungen zu vermeiden. Dafür ist es erforderlich, sich mit der
lokalen Gesetzgebung auseinanderzusetzen und deren Eigenheiten zu
verstehen", sagt Klaus Heeke.
Den kompletten Report finden Sie unter http://ots.de/Ywmr6 zum
Download.
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