PresseKat - Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Haftung auch bei Unfall ohne Fahrzeugberührung möglich

Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Haftung auch bei Unfall ohne Fahrzeugberührung möglich

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Verkehrsrecht Dresden – RA Horrion: Überholen zwei hintereinander fahrende Fahrzeuge geleichzeitig und gerät das hintere Fahrzeug durch Ausweichen ohne Kollision gegen einen Baum, so kommt gleichwohl eine Haftung des anderen Verkehrsteilnehmers nach § 7 Abs. 1,
StVG in Betracht.

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz: OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009, Az 12 U 263/08(nicht rechtskräftig). Setzen zwei hintereinander fahrende Fahrzeuge gleichzeitig zum Überholen an. Das hintere Fahrzeug weicht aus und gerät ohne Fremdberührung gegen einen Baum. Es fehlt dann am Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Fahrzeugbetrieb und Unfall, wenn nicht feststeht, das sich der hintere PKW-Fahrer durch die Fahrweise des vorderen PKW-Fahrers zum Ausweichen gezwungen sah, um die Kollision zu vermeiden.

Sachverhalt: Am 13.09.2004 gegen 11.00 Uhr fuhren PKW und Motorrad auf Bundesstraße hintereinander her. Beide Fahrzeuge setzten gleichzeitig zum Überholen an. Motorrad muss ausweichen, um Kollision zu vermeiden und gerät gegen Baum. Eine Fahrzeugberührung hat nicht stattgefunden. Motorradfahrer wird schwer verletzt. Motorradfahrer klagt gegen Fahrzeugversicherung und Landgericht spricht Haftungsquote von 50% zu. Schmerzengeld beträgt 75.000 Euro! Das OLG Brandenburg hat das Urteil des LG aufgehoben, d.h. die Berufung der Beklagten hatte Erfolg.

Rechtsgründe: Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG setzt voraus, dass durch den Betrieb eines Fahrzeuges ein Schaden entstanden ist. Nicht notwendig ist die Kollision mit dem anderen Fahrzeug. Er reicht aus, wenn sich eine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat.
Diese Gefahr muss durch eine Haftungsvorschrift vermieden werden. Notwendig ist der zeitliche und örtliche Zusammenhang des Fahrzeuges mit dem Unfall sowie die Fahrweise des PKW. Diese Fahrweise muss der Motorradfahrer als so gefährlich angesehen haben dürfen, dass sein Ausweichen eine vertretbare Reaktion war. Im vorliegenden Fall konnte der Motorradfahrer ein Fehlverhalten des PKW-Fahrers nicht beweisen.

Mein Rechtstipp: Behalten Sie bei Überholvorgängen den rückwärtigen Verkehr besonders im Blick.



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Im Jahre 1990 gründete ich in Dortmund meine Kanzlei. 1992 verlegt ich meine Kanzlei nach Dresden, Landeshauptstadt und Metropole Sachsens. Die Kanzlei befindet sich im Preussischen Viertel, einer mit vielen historischen Villen besetzten Stadtviertels, unmittelbar an der Elbe. Dort befinden sich weitere Dienstleistungsbranchen(Ärzte, Steuerberater und Immobilenfirmen).
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
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Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



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Bereitgestellt von Benutzer: Horrion
Datum: 27.09.2009 - 16:58 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.09.2009

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