(ots) - Kfz-Betriebe dürfen bei weiteren Förderprojekten
der Elektromobilität nicht übergangen oder benachteiligt werden. Das
sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk
heute auf der Nationalen Konferenz "Elektromobilität - Stark in den
Markt" in Berlin. In einer Podiumsdiskussion zum Handlungsbedarf in
der Phase des Markthochlaufs wies Hülsdonk unter anderem auf die
erheblichen Vorleistungen hin, die das Kfz-Gewerbe ohne öffentliche
Förderung erbracht habe. So wurden Schulungskonzepte für Kfz-Meister
und Gesellen entwickelt und umgesetzt, die Ausbildungsinhalte des
Berufsbilds "Kfz-Mechatroniker" überarbeitet und seit 1. August 2014
um den Schwerpunkt "Hochvolt- und Systemtechnik" erweitert. Etwa 240
geschulte Trainer der beruflichen Bildungszentren des Handwerks haben
inzwischen rund 7 200 Mitarbeiter aus Kfz-Werkstätten dazu
qualifiziert, auch an Hochvoltfahrzeugen zu arbeiten.
Daher sollten finanzielle Kaufanreize für Fahrzeughalter laut
Hülsdonk an die Bedingung geknüpft werden, dass die Fahrzeuge über
"autorisierte Händler" und damit über qualifizierte Betriebe bezogen
werden. Der Bundesinnungsmeister regte außerdem an, weitere
Bildungszentren des Handwerks finanziell bei der Einrichtung von
Schulungsstätten zu unterstützen, um Hochvoltschulungen anbieten zu
können. Dies gelte auch für Kfz-Betriebe, die bereits in die Schulung
ihrer Mitarbeiter investiert haben oder dies in naher Zukunft tun
wollen.
Aus Sicht der Kunden sei es für den weiteren Zuwachs an E-Mobilen
unabdingbar, eine einheitliche Ladeinfrastruktur zu schaffen. Die
Schnellladestationen müssten sowohl für die CCS-Norm (Combined
Charging Standard) als auch für die CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de
MOve) ausgelegt sein. Andernfalls würden viele Autofahrer
ausgeschlossen, die bereits heute auf E-Mobilität setzen, und der
Verkauf weiterer Fahrzeuge könnte gebremst werden.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
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