(firmenpresse) - Mediziner haben Fachärzte, Juristen Fachanwälte. Der Trend zur Spezialisierung im Anwaltsmarkt ist ungebrochen und immer mehr Rechtsanwälte qualifizieren sich für einen oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen in mehr als 20 Rechtsgebieten. Einen Fachanwalt für Immobilienrecht sucht man dabei weiter vergeblich.
Das liegt daran, dass das Immobilienrecht keine eigene abgrenzbare Disziplin ist. Das deutsche Recht spricht auch gar nicht von der „Immobilie“ sondern in der Regel vom „Grundstück“. Das Grundstücksrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ist Teil des Sachenrechts und befasst sich u.a. mit der Übertragung und Belastung von Grundstücken. Der Umfang des Immobilienrechts geht jedoch weit darüber hinaus. Immobilien werden in Gesellschaften oder eine Ehe eingebracht, vererbt, zwangsversteigert etc. Entsprechend sollte ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht auch über Kenntnisse z.B. im Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Familienrecht verfügen. In den meisten Sachverhalten rund um das Haus, die Wohnung, den Bauplatz etc. spielen außerdem Steuern, also das Steuerrecht, eine Rolle. Zum Immobilienrecht gehören zudem auch das Mietrecht, Baurecht, Maklerrecht sowie das Finanzierungsrecht bzw. Bankrecht für die Immobilienfinanzierung.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bzw. für Bau- und Architektenrecht
Für die zwei bestehenden Fachanwaltschaften mit starkem Bezug zum Immobilienrecht gelten folgende Anforderungen: Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht muss besondere Kenntnisse unter anderem im Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentum, Maklerrecht, Nachbarrecht, Verfahrensrecht und Steuerrecht nachweisen. Zusätzlich muss die Bearbeitung von 120 Mandaten aus diesen Bereichen nachgewiesen werden, von denen mindestens 60 gerichtlich sein müssen. Dem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht reichen 80 Fälle, von denen mindestens 40 gerichtliche Verfahren sein müssen. Alle Fälle müssen vom Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet werden. Besondere Kenntnisse muss der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unter anderem im Bauvertragsrecht, dem Recht der Architekten und Ingenieure, dem Bauvergaberecht und dem öffentlichen Baurecht nachweisen.
Rechtsanwälte und Kanzleien für Immobilienrecht
Kanzleien für Immobilienrecht gibt es inzwischen vor allem in Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt. Unter einem Dach arbeiten dort Spezialisten verschiedener Rechtsgebiete mit Bezug zu immobilienrechtlichen Themen zusammen. Wegen der steuerlichen Bezüge sind das nicht nur Anwälte sondern auch Steuerberater. Neben den oben genannten Fachanwälten finden sich hier auch Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht etc.
Kanzleien für Immobilienrecht unterscheiden sich außerdem danach, ob sie überwiegend private oder gewerbliche Mandanten betreuen. Wirtschaftskanzleien mit Unternehmensmandaten vertreten z.B. gewerbliche Immobilieninvestoren und Maklerfirmen. Die Stundensätze solcher mittelständischen Kanzleien liegen in Hamburg, Berlin und München bei 200 bis 350 Euro.
Ein Beispiel für eine immobilienrechtlich ausgerichtete Kanzlei ist die Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER in Berlin und Hamburg mit spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern.
Diese Kanzlei ist darüber hinaus auch grenzüberschreitend im Immobilienrecht tätig. Die Schwerpunkte liegen beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Italien, Frankreich und Polen.
Die ROSE & PARTNER LLP. betreut als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin und Mailand mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Deren Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen Mandanten im In- und Ausland.
Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Bereich "Steuern" bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur strategischen Beratung durch Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht.
Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften.