Welche Kosten für den Hausmeister sind Betriebskosten?
(firmenpresse) - Immer wieder Ärger um die Betriebskosten für Hausmeister
Meist sind die Kosten des Hausmeisters vom Mieter als Betriebskosten zu tragen, weil eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag dies regelt.
Durch welche Tätigkeit entstehen umlegbare Kosten für einen Hausmeister?
Hausmeistertätigkeiten, die z.B. als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können:
Reinigung von Treppenhaus, Kellergängen und Hof
Kontrolle des freien Durchgangs der Flucht- und Rettungswege
Winterdienst
Bedienung und Kontrolle der Heizung
Gartenpflege
Kontrolle des Fahrstuhls
Kontrolle eines Gemeinschaftskellers
Das gilt natürlich nur, soweit diese Tätigkeiten nicht schon als Fremdleistungen separat berechnet werden.
Welche Kosten muss der Vermieter aus den Betriebskosten für den Hausmeister herausrechnen?
Manchmal erledigt der Hausmeister Tätigkeiten, die in den Kostenbereich des Eigentümers fallen und von diesem zu tragen sind. Darunter fallen zum Beispiel:
Kosten für ein Büro des Hausmeisters im Objekt
Kosten für Reparaturen, zum Beispiel an Türen, Treppe, Wasserleitungen
Wohnungsübergaben
Wohnungsbesichtigungen
Ausführung von Schönheitsreparaturen
Anschaffungskosten von Werkzeugen
Wartung, Reparatur von Werkzeugen und Gartengeräten
Immer gilt: Beschäftigt sich ein Hausmeister mit Verwaltungsaufgaben oder Instandsetzungsarbeiten im Auftrag des Eigentümers oder einer Hausverwaltung, so müssen die dafür entstehenden Kosten von den Gesamtkosten für die Hausmeistertätigkeit in Abzug gebracht werden - der Mieter muss solche Kosten nicht tragen.
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