Wer in Urlaub fährt, will allen Streit, Ärger hinter sich lassen. Aber wichtige Post kann auch im Urlaub kommen. Da ist es oft sehr gut, wenn man als Verbraucher Vorkehrungen getroffen hat.
(firmenpresse) - Wenn ein Gerichtsprozess bereits läuft, unmittelbar bevorsteht, mit einem Gerichtsstreit zu rechnen ist, sollten Sie bei einem Anwalt eine Vollmacht hinterlegen - denn wenn ein Gericht Ihnen eine Frist setzt, muss auch während Ihres Urlaubs reagiert werden.
Beauftragen Sie jemanden, der Ihren Briefkasten leert, die Post für Sie aufbewahrt und Sie gegebenenfalls über Post eines Gerichts informiert.
Sie können auch einer Person, der Sie besonders vertrauen, eine Postvollmacht erteilen (weitere Hinweise für die Erteilung einer Postvollmacht gibt die Deutsche Post).
Mit einer Postvollmacht wird einem Bevollmächtigten erlaubt Postsendungen anzunehmen. Der Vorteil dieser Vollmacht: Wenn die Postvollmacht entsprechend ausgestellt ist, dann wird die Berechtigung erteilt, sämtliche Schriftstücke - also auch Übergabe-Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Postzustellungsurkunden - im Namen des eigentlichen Empfängers in Empfang zu nehmen.
Der Bevollmächtigte könnte dann wichtige Post an Ihren Anwalt weiterleiten, der die Vollmacht für Ihre Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten haben muss.
Was ist, wenn wichtige Post ankommt und ich wegen dem Urlaub eine Frist versäumt habe?
Heben Sie Belege auf, mit denen Sie beweisen können, von wann bis wann Sie verreist waren.
Falls während Ihres Urlaubs unerwartet ein Problem aufgetreten ist, können Sie mit Belegen zu Ihrer Urlaubsreise möglicherweise abgelaufene Fristen noch retten. Eventuell ist die Wiedereinsetzung möglich. Sie sollten dann aber sofort nach Ihrer Rückkehr rechtlichen Rat einholen!