PresseKat - Ruhestörung durch Rasenmäher

Ruhestörung durch Rasenmäher

ID: 1236839

Lärm beim Rasen mähen - wie ist das eigentlich

(firmenpresse) - Sehr häufig fühlen sich Mieter von Motor- und Betriebsgeräuschen eines Benzinrasenmähers gestört, besonders, wenn während der Mittagsruhe gemäht wird. Eine weit verbreitete Meinung ist, dass Rasen mähen während der Mittagszeit nicht erlaubt ist - dies kann richtig sein, muss aber nicht.

Eine einfache Antwort gibt es nicht! Was das Rasenmähen angeht, so gibt es viele Ausnahmen von der Regel und es ist nicht so einfach zu beurteilen, wann eine Ruhestörung vorliegt.

Der Standard für zulässige Betriebszeiten ist durch die Maschinenschutz- und Lärmverordnung bestimmt. Diese Verordnung regelt einen Mindeststandard. Länder und Kommunen können weitergehende Vorschriften erlassen.

Rasen mähen - Allgemeine Betriebsbestimmungen nach der Maschinenschutz- und Lärmverordnung

Werktags (auch Samstags) von 07:00 -20:00 Uhr ist das Rasen mähen in Wohngebieten erlaubt, wenn dabei kein Lärm von mehr als 88 Dezibel entsteht.
In reinen Wohngebieten ist es immer verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr früh zu nutzen.
Geräte, die 88 db (Dezibel) Lärm nicht überschreiten, dürfen auch während der Mittagsruhe genutzt werden. Dies ist in der Regel bei Elektro-Rasenmähern, Akku-Rasenmähern, Mäh-Robotern und Handrasenmäher der Fall, aber auch schon bei manchen Mähern mit Benzinmotor.

Motorisierte Mäher mit Verbrennungsmotoren, die 88 Dezibel an Lärmerzeugung überschreiten, dürfen nur:

Werktags (auch Samstags) zwischen 9 und 13 und zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden.

Ausnahmeregelungen für das Rasenmähen

Zeitliche Ausnahmen für das Rasen mähen können bestehen, wenn das Mähen einer mitvermieteten Rasenfläche im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist. Zu Gunsten der Gemeinschaft der Mieter können mietvertraglich Ruhezeiten vereinbart werden, die einzuhalten sind.





In Dorfgebieten und in Gewerbegebieten gilt die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) nicht. Rasenmäher, Rasentrimmer dürfen in diesen Gebieten jederzeit betrieben werden, wenn nicht örtliche Bestimmungen (z.B. eine Regelung der Gemeinde) die Zeiten für das Mähen von Rasen regeln, z.B. in einer Rasenmäherbetriebsverordnung.

Ruhezeiten können übrigens in den verschiedenen Bundesländern und durch Städte, Gemeinden unterschiedlich geregelt sein.

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Datum: 10.07.2015 - 11:07 Uhr
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