(ots) - Als völlig unverständlich bewertet der Zentralverband
Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Entscheidung der
Länder-Regierungschefs, die Rundfunkbeitragspflicht für Vorführwagen
beizubehalten. Damit werde nach wie vor eine Handelsware mit diesem
Beitrag belegt. "Das ist komplett systemwidrig und gibt es in keiner
anderen Branche", so ein ZDK-Sprecher. Ähnlich absurd wäre es, wenn
Elektronik-Märkte für die Radios im Verkaufsraum Beiträge entrichten
müssten.
Die Information über diese Entscheidung der Länder-Regierungschefs
geht aus einem Schreiben der baden-württembergischen Staatsministerin
Silke Krebs an den Kfz-Landesverband Baden-Württemberg hervor, das
dem ZDK vorliegt. Darin heißt es lapidar, dass als Ergebnis der
Evaluierung "ein Verzicht auf diesen Teil der Beitragspflicht nicht
möglich" sei. "Für das Kfz-Gewerbe ist diese Entscheidung besonders
deshalb völlig inakzeptabel, da die Länder durch die Beitragsreform
mit zirka 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen können", so der
Sprecher. Damit sei genügend Spielraum vorhanden, die ohnehin hohen
bürokratischen und finanziellen Lasten der kleinen und
mittelständischen Unternehmen zu minimieren.
Der ZDK werde im Zusammenspiel mit den Kfz-Landesverbänden seine
Forderung, diesen unsinnigen Rundfunkbeitrag abzuschaffen, mit aller
Konsequenz und Entschlossenheit weiterverfolgen. Dazu soll es laut
dem Schreiben der Ministerin Krebs spätestens im kommenden Jahr eine
neue Gelegenheit geben. Dann wollen sich die Regierungschefs der
Länder auf Basis des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erneut mit diesem Thema
befassen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
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