PresseKat - Lausitzer Rundschau: Der goldene Löffel Zum Kompromiss über die Erbschaftsteuerreform

Lausitzer Rundschau: Der goldene Löffel

Zum Kompromiss über die Erbschaftsteuerreform

ID: 1235507

(ots) - Weil Firmenerben künftig nicht mehr automatisch
von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb weiter
laufen lassen, sondern zahlen sollen, falls sie genug Geld auf der
Kante haben, sprechen die Kritiker aus der Wirtschaft bereits von
einer skandalösen "Doppelbesteuerung". Denn das Privatvermögen des
Erben sei ja schon einmal vom Fiskus belastet worden. Das ist ein
süßer Einwand. Als ob nicht jede Steuer vom Eigenen käme. Aber dass
ein solcher Einwand kommt, verwundert nicht wirklich. Die Reichen in
Deutschland sind es gewohnt, dass ihr Reichtum nicht besteuert wird,
schon gar nicht ein Erbe. Sie empfinden diese Befreiung nicht als
eine Begünstigung, sondern gewissermaßen als natürliches Recht. Es
waren übrigens nicht irgendwelche Kommunisten, die die jetzige Reform
veranlassten. Es war das Bundesverfassungsgericht. Wenigstens dort
sitzen noch welche, die etwas von Gerechtigkeit und Gleichheit vor
dem Gesetz verstehen. Die Prüfung auf die Zahlungsfähigkeit soll erst
ab 26 Millionen Euro Firmenwert gelten, die Schwelle wurde auf Druck
von Wirtschaft, CSU und Baden-Württemberg in letzter Minute noch
angehoben. Darunter bleibt sowieso alles geschenkt, sofern der
Betrieb weitergeführt wird. Die Berechnungen, Ausnahmen und
Sonderregelungen, die dazu in das Gesetz eingefügt wurden, sind
höchst komplex und haben allesamt das Ziel, so viele Schlupflöcher
wie möglich zu schaffen. Man wird sehen, was das Verfassungsgericht
dazu sagt. Es bleibt auch mit dieser Erbschaftsteuerreform dabei und
ist nach den letzten Korrekturen sogar eher schlimmer geworden: Die
Besteuerung von Vermögen, insbesondere von großen Erbschaften, ist in
Deutschland skandalös niedrig, sie vertieft die Kluft zwischen Arm
und Reich und die der unterschiedlichen Chancen im Leben. Aus der
Sicht des Erben ist es ein steuerfreies, leistungsloses Einkommen,




wenn der Firmeninhaber den goldenen Löffel abgibt. Das gibt es außer
bei Lottogewinnen sonst nirgendwo im Leben. Es ist absolut richtig,
dass diejenigen befreit werden, die eine Firma sonst schließen oder
verkaufen müssten, um den Fiskus zu bedienen. Arbeitsplatzerhaltung
geht vor. Aber muss es so großzügig sein? Beim normalen Steuerzahler
wird die finanzielle Leistungsfähigkeit übrigens nie geprüft. Da
kommt der Bescheid und basta. Oder es kommt der Gerichtsvollzieher.
Das Einzige, was man an dieser Reform positiv bewerten kann, ist,
dass ab 26 Millionen Euro Wert jetzt überhaupt eine Steuerpflicht für
fortgeführte Betriebe anfängt, vorher gab es sie gar nicht. Es ist
also eine Stellschraube der Gerechtigkeit geschaffen worden, an der
spätere, mutigere Regierungen drehen können - und unbedingt drehen
sollten.



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Datum: 07.07.2015 - 19:51 Uhr
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