(ots) - Bioland appelliert an den Bundesrat, sich dem
Gesetzänderungsantrag der Landesregierungen Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein anzuschließen: Anbauverbote für gentechnisch
veränderte Pflanzen (Opt out) müssen bundesweit umgesetzt werden.
Bioland begrüßt den Vorschlag ausdrücklich. "Die Länder haben
einen rechtssicheren Opt out-Vorschlag vorgelegt, der allen
Landwirten die Gentechnikfreiheit zusichert und gewährleistet, dass
Bio-Bauern ihre Richtlinien einhalten können", erklärt
Bioland-Präsident Jan Plagge. Das Opt out auf Länderebene verursache
auf der relativ kleinen Fläche der Bundesrepublik unvermeidbare
Kontaminationen mit GVO, der Gesetzgeber verletze damit seine
Sorgfaltspflicht, so Plagge.
Nach der parlamentarischen Sommerpause soll die EU-Richtlinie
2015/412, die neue Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen
ermöglicht, durch eine Überarbeitung des Deutschen Gentechnikgesetzes
in nationales Recht übergeht.
Bioland fordert, dass Anbauverbote auf Bundesebene und mit
bundesweit flächendeckender Gültigkeit ausgesprochen werden. Dem
Gesetz zum Schutz der gentechnikfreien Produktion muss Priorität vor
der "Koexistenz" mit dem Gentech-Anbau eingeräumt werden. Zudem
müssen bestehende Anbau- und Verwendungsverbote für
Gentechnik-Pflanzen ohne EU-Zulassung unverändert beibehalten werden.
Bioland fordert des Weiteren die Umsetzung des Verursacherprinzips im
Gentechnikrecht, so dass die Entwickler und Nutzer gentechnisch
veränderter Pflanzen für die hohen Kosten der
Kontaminationsvermeidung in der gentechnikfreien
Lebensmittelwirtschaft haften.
Weiter teilt Bioland die Sorgen und Forderungen des
Bundesratsauschusses zur Revision der EU-Ökoverordnung. Trotz einer
Einigung im Europäischen Rat liegen keine Ergebnisse vor, die den
Forderungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom Vorjahr
ausreichend Rechnung tragen und gegenüber den bestehenden
Rechtsvorschriften eine bessere Entwicklung der ökologischen Land-
und Ernährungswirtschaft erwarten lassen. Es besteht nach wie vor
grundlegender Änderungsbedarf, etwa zu den delegierten Rechtsakten,
dem Abbau von Ausnahmen, dem Tierschutz und den Importregeln.
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