(ots) - Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die von der
Europäischen Kommission Ende Mai eingereichte Klage beim Europäischen
Gerichtshof berechtigt ist, weil die Sicherheitsüberprüfungen an
deutschen Flughäfen nicht in vollem Umfang und wie von der
EU-Kommission seit Jahren verlangt durchgeführt werden. Das berichtet
die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Montag-Ausgabe)
unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine
Kleine Anfrage der Linksfraktion. Darin heißt es: "Die Auswertung der
Qualitätskontrollberichte für das Jahr 2014 zeigt, dass an einigen
Flughäfen von einigen Ländern die Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im
erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Häufigkeit
durchgeführt worden sind. Die konkrete Durchführung dieser
Qualitätskontrollmaßnahmen obliegt im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung den Ländern." Die EU-Kommission hatte an der
Mindesthäufigkeit und dem Umfang der Kontrollen Anstoß genommen. Der
stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, forderte
in der "Mitteldeutschen Zeitung" angesichts dessen die Einstellung
von mehr Personal. "Mit Anstellung der Luftsicherheitsassistenten bei
der Bundespolizei wären auf einen Schlag mehrere Probleme gelöst:
Flugpassagiere könnten sich auf eine qualitativ gute Aus- und
Weiterbildung des Kontrollpersonals sowie erträgliche Wartezeiten
verlassen. Bundespolizeibeamte könnte an den Kontrollen direkt
eingreifen und Weisungen geben. Und das Kontrollpersonal wäre in
einem sicheren Arbeitsverhältnis. Kurzum - für fast dasselbe Geld
gäbe es für alle Seiten mehr Sicherheit." Er sehe, fügte Korte hinzu,
"keinen vernünftigen Grund, warum die Bundesregierung die
Privatisierung der Fluggastkontrollen nicht rückgängig machen
sollte". Die Deutsche Polizeigewerkschaft argumentierte zuletzt
ähnlich.
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