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Verkehrsrecht Dresden und Dippoldiswalde – RA Horrion: Haftungsverteilung bei Fahrsteifenwechsel mit Auffahrunfall

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Verkehrsrecht Dresden und Dippoldiswalde – RA Horrion: Fährt ein Fahrzeug auf ein davor befindliches Fahrzeug auf, welches kurz vorher die Spur gewechselt und eine Vollbremsung durchgeführt hat, so ist dem Auffahrenden eine Haftungsquote von 40% zuzusprechen

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz: Wechselt ein Fahrzeug die Spur und führt es eine vekehrsbedingte Vollbremsung durch, mit der Folge, dass das dahinter fahrende Fahrzeug einen Auffahrunfall verursacht, so bekommt der Auffahrende eine Haftungsquote von 40% seines Schadens zugesprochen, §§ 7, 17 Abs. 1 u.3 StVG, §§ 7 Abs. 5 S.1, 4 StVO.Urteil AG Bremen vom 03. April 2009, AZ 9 C 529/08,

Sachverhalt. Fahrzeug A wechselt von rechter Fahrspur auf Verzögerungsspur und setzt sich in eine Lücke. Dort vollzieht es eine Vollbremsung. Fahrzeug B befindet sich dahinter und fährt auf. Eigentümer von Fahrzeug B verlangt Schadensersatz.

Rechtsgründe: Anspruchsgrundlage ist § 7 StVG. Gemäß § 17 Abs. 1 u. 3 StVG ist eine Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren und Verursachungsbeträge vorzunehmen. Fahrer A hat gegen § 7 Abs. 5 und S. 1 StVO verstoßen, wonach ein Fahrstreifenwechsel nur möglich ist, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Fahrer B hat gegen § 4 StVO verstoßen, wonach er-so der Anscheinsbeweis-zu nah aufgefahren ist.

Mein Rechtstipp: Werden von Ihnen Fahrspurwechsel vollzogen, möglichst Geschwindigkeit so reduzieren, damit der Sicherheitsabstand schnellst möglich wieder hergestellt wird. Das Beschleunigen als Folge einer emotionalen Erregung ist völlig ungeeignet und erhöht das eigene Haftungsrisiko.



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Firmenportrait Ulrich Horrion

Ich gründete meine Kanzlei 1990 und habe meine Schwerpunktthemen in den Rechtsgebieten
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gesetzt.
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



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Bereitgestellt von Benutzer: Horrion
Datum: 04.10.2009 - 16:24 Uhr
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Freigabedatum: 04.12.2009

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