(ots) - Die Tatsache, dass die Parlamente in allen
Bundesländern außer Bremen für fünf Jahre gewählt werden, spricht
nicht zwingend dafür, die Wahlperiode auch im Bundestag zu
verlängern. Denn es gibt keinen gemeinsamen Wahltermin, den kann es
wegen der Möglichkeit vorgezogener Parlamentsauflösungen auch gar
nicht geben. Das Phänomen, dass eine Bundesregierung immer auf
irgendeine Landtagswahl Rücksicht nehmen muss, wird also bleiben,
egal ob vier oder fünf Jahre. Für eine Verlängerung spricht allein,
dass die Abgeordneten dann mehr Zeit für die konstruktive
Gesetzesarbeit haben, denn die Phasen der Einarbeitung am Anfang und
des beginnenden Bundestagswahlkampfes am Ende einer Legislaturperiode
nehmen nicht mehr einen so großen Anteil ein. Es können in fünf
Jahren vielleicht auch komplexere Gesetzesvorhaben abgeschlossen
werden als in vier Jahren. Freilich, das Argument ist schwach. Denn
wenn es Not tut, kann der Bundestag, siehe Euro-Rettung, schon heute
sehr schnell sein. Das Argument, das gegen eine Verlängerung der
Wahlperiode spricht, ist hingegen stärker: Die Bürger können dann die
Politik nur noch alle fünf Jahre bewerten und beeinflussen. Das wird
womöglich die Politikverdrossenheit noch weiter befördern - und bei
dann weiter sinkender Wahlbeteiligung die Repräsentativität des
Bundestags verringern. Geringere Legitimität und längere Amtszeit,
das passt nicht zusammen. Die zwingende Kehrseite einer solchen
Entmachtung der Bürger um ein Jahr durch die Verlängerung der
Wahlperiode ist daher die Einführung von Volksentscheiden auch auf
Bundesebene - wie es sie in den Ländern und Kommunen schon gibt.
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