(ots) - Keine Kfz-Werkstatt ist verpflichtet, das vom Kunden
mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Darauf weist der
Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hin. In einem Beitrag des
ARD-Magazins "Plusminus" vom 12. August über das Thema "Ölwechsel"
wurde jedoch dieser Eindruck erweckt und führt zur Verunsicherung bei
Kfz-Werkstätten und Verbrauchern. Die Rechtslage ist nach Aussage des
ZDK-Rechtsexperten Ulrich Dilchert jedoch eindeutig: "Im Rahmen der
Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag
abzulehnen' so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls." Denn die
Werkstatt sei grundsätzlich verpflichtet, den Ölwechsel nach den
Vorgaben des Automobilherstellers durchzuführen. Wenn nicht sicher
sei, ob das mitgebrachte Öl die Freigabe des Automobilherstellers
habe, drohe der Verlust der Garantie, wenn ein Motorschaden auf
falsches Öl zurückgeführt werden könne.
Da die Herkunft von mitgebrachtem Öl selten geklärt werden könne
und auch nicht sicher sei, ob es die Freigabe des
Automobilherstellers hat, könne ein Kfz-Meisterbetrieb die
Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht
übernehmen, so ZDK-Experte Dilchert. Wer als Autofahrer auf Nummer
sicher gehen wolle und sich sonst bei allen Wartungs- und
Reparaturarbeiten auf die Qualitätsarbeit der Werkstatt des
Vertrauens verlasse, sollte auch beim Motoröl keine Kompromisse
eingehen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de