Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Meinungsäußerungen im Internet
(ots) - Menschen, die anders sind als die Mehrheit,
brauchen die Möglichkeit, sich im Internet in Foren auszutauschen,
ohne befürchten zu müssen, namentlich vorgeführt zu werden. Das gilt
zum Beispiel für Transsexuelle, psychisch Kranke, Gewaltopfer und vor
diktatorischen Regimen geflüchtete Menschen. Für sie ist das Internet
ein Schutzraum, eine Klarnamenpflicht würde ihnen diesen nehmen. Das
Instrument der anonymen Kommunikation muss auch deshalb erhalten
bleiben, weil es zur Meinungsvielfalt beiträgt und denen, die sonst
keine Stimme haben, eine verleiht. Natürlich haben auch prominente
oder nicht prominente Menschen ein Recht auf Schutz der Privatsphäre.
Wer Cybermobbing betreibt, indem er jemanden diffamiert oder mit
Hassparolen überzieht, darf nicht straffrei ausgehen. Aber es wäre
falsch, dafür ein anderes hohes Gut fallenzulassen. Vielmehr wären
ein zusätzliches Cybermobbinggesetz und klare Vorgaben für die
Provider, wann sie auf ihren Seiten Beiträge löschen müssen,
hilfreich. Eine Zwischenlösung könnte so aussehen: Diensteanbieter
wie Facebook erlauben die Verwendung von Pseudonymen, wenn die
Personen vorher ihren wahren Namen mitteilen. Benehmen sie sich dann
daneben, fällt die strafrechtliche Verfolgung leichter.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 13.08.2015 - 21:00 Uhr
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