(ots) - Gleichberechtigung ist Grundgesetz. Und
Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen unterschrieben. Daher verstoßen Sachsen und Brandenburg
gegen Recht, wenn sie immer noch zu wenige Kinder und Jugendliche mit
Handicap statt an Regelschulen in Förderschulen unterrichten lassen.
Gemeinsames Lernen, und zwar von der Kita bis zum Abitur, macht Sinn.
Junge Menschen werden nicht mehr ausgesondert. Die Inklusion fördert
gegenseitigen Respekt und Zuspruch. Außerdem erlangen viele der
Schüler gerade an den Förderschulen keinen Abschluss. Das versperrt
ihnen Chancen auf selbstbestimmte Zukunft mit eigenem Geld. Es wird
gewiss immer Dinge geben, die eine spezielle Schule besser kann. Und
nicht jede herkömmliche Bildungsanstalt ist heute so eingerichtet,
dass sich Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose sicher durch die
Klassenräume bewegen können. Entscheidend ist aber, dass dies möglich
wird. Ohne zusätzliche finanzielle Anstrengungen klappt das nicht. Da
sind Länder und Bund gleichermaßen gefragt.
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