Arbeitsrecht Dresden-RA Horrion: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet der Einladung des Arbeitgebers zum Einzelpersonalgespräch über Vertragsänderungen zu folgen.
(firmenpresse) - Arbeitsrecht Dresden-Rechtsgrundsatz
Wenn der Arbeitnehmer der Einladung des Arbeitgebers zu einem Personalgespräch über Änderungen des Arbeitsvertrages bezüglich Vergütung nicht folgt, darf der Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen, BAG, Urteil vom 23.06.2009, Az 2 AZR 606/08.
„Unter Vergütung fallen Lohn und Gehalt“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden.
Arbeitsrecht Dresden-Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin ist Altenpflegerin. Das Unternehmen ihres Arbeitgebers befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise. Der Arbeitgeber lädt die Arbeitnehmerin zu einem Einzelpersonalgespräch über Verringerung der Vergütung ein. Arbeitnehmerin folgt der Einladung nicht. Darauf hin spricht Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Arbeitnehmerin klagt auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Das Arbeitsgereicht weist die Klage ab, das Landesarbeitsgericht hebt das Urteil auf und gibt der Arbeitnehmerin Recht.
Arbeitsrecht Dresden-Rechtsgründe
Eine rechtswidrige Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, §§ 242, 1004 BGB in entspr. Anwendung. Dies ist der Fall, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, bei unrichtigen Tatsachenbehauptungen, bei unzutreffender rechtlicher Bewertung des Arbeitgebers oder bei Wegfall eines schutzwürdigen Arbeitgeberinteresses. Gemäß § 106, S. 1 u. 2, § 6 GewO beschränkt sich das Weisungsrecht des Arbeitgebers auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie auf Ordnung und Verhalten im Betrieb. Dagegen bezieht sich das Weisungsrecht nicht auf Fragen des Vertragsverhältnisses.
Arbeitsrecht Dresden-Mein Rechtstipp
„Wenn der Arbeitgeber unter dem Druck wirtschaftlicher Verhältnisse Zugeständnisse von den Arbeitnehmern hinsichtlich Vergütung oder Arbeitszeit wünscht, sollte er dies in einer Betriebsversammlung darlegen. Einzelpersonalgespräche sollten nur bei Zustimmung des Arbeitnehmers geführt werden“, so Rechtsanwalt Horrion aus Dresden.
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.