(ots) - Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken
unterstützen den Antritt der Bundesregierung, an der
Vorfälligkeitsentschädigung für Immobilienkredite festzuhalten. So
hat es die Berliner Regierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung
der europäischen Immobilienkreditrichtlinie dokumentiert. Es ist nun
an Bundesrat und Bundestag, sich von diesem Weg nicht abbringen zu
lassen.
"Häuslebauer wollen langfristig kalkulieren. Das geht aber nur,
wenn sie über lange Laufzeiten zu gesicherten Konditionen finanzieren
können", erklärt dazu Jürgen Gros, Vorstand des
Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Um diesem Bedürfnis der Kunden
nachzukommen, seien die Banken auf eine realistische Planungsbasis
angewiesen, wenn sie Kredite ausreichen.
"Das Verbraucherschützer-Mantra zur Beschränkung der
Vorfälligkeitsentschädigung gefährdet dagegen eine verlässliche und
faire Partnerschaft von Kunde und Bank", so Gros. Die Kreditinstitute
könnten vorzeitige Kündigungen von Darlehen dann nicht mehr
kostendeckend berücksichtigen. Die Konsequenz: "Um Planungssicherheit
herzustellen, müssten die Banken Kredite verteuern oder Laufzeiten
reduzieren. Das kann keiner wollen", so Gros.
Der GVB begrüßt vor diesem Hintergrund den aktuellen
Gesetzentwurf, der nächste Woche in Bundestag und Bundesrat zur
Debatte steht und an dem bewährten Instrument der
Vorfälligkeitsentschädigung festhält. Gros: "Das ist im Sinne der
deutschen Bankkunden."
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem
Dach 1.300 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 279
Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.021 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,9
Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften
eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im
Freistaat. (Stand 30.06.2015)
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