(firmenpresse) - Weil ein Kindesvater, der seit Jahren um das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter kämpft, und ihm dieses von Familienrichtern durch rechtlich nicht nachvollziehbare Begründungen 3 Mal verwehrt blieb und er dies gegenüber Familienanwälten der Region „wertend“ mitteilte, soll er nun am 6. November vor dem ratzeburger Strafgericht wg. „Beleidigung“ abgestraft werden.
"Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt."
(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: Neu Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, Seite 730 und 731).
Pikant an dem Verfahren: derselbe lübecker Staatsanwalt und privat Dozent, Dr. Ralf Peter A., der die Strafanträge des Kindesvaters gegen seine Justizkollegin, die schwarzenbeker Richterin Heike M. wg. Rechtsbeugung, unterlassener Hilfeleistung etc. ohne weitere Ermittlungen ablehnte, klagt nun den Kindesvater vor dem Amtsgericht an, an dem der neue Landrat des Landkreises, Dr. Christoph M., Familienrichter ist.
Die Familienrichterin in „Schildabek“, Heike M., ignorierte die Anträge und Hinweise des Verfahrensbeistandes des Kindes und ließ das Kind letztlich sogar unvorbereitet aus dem Kindergarten ohne Bezugsperson in eine Pflegefamilie entführen, um es nicht der Sorge des Vaters, der seit Jahren guten und regelmäßigen Umgang zum Kind pflegte, zu überlassen, als die Kindesmutter wg. der psychischen Probleme, auf die der Kindesvater in seinem Sorgerechtskampf seit 4 Jahren hinweist, nach PsychKG in die Geesthachter Psychiatrie musste.
Sämtliche Befangenheitsanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden des Kindesvaters gegen die Verfahrensführung der Heike M. wurden von den Richterkollegen des regionalen Zuständigkeitsbereiches abgelehnt.
Der Kindesvater nutzte alle, ihm durch die Justiz zur Verfügung stehenden Rechtswege, auf das kindeswohlschädliche Unrecht, dass seiner Tochter durch die Justiz widerfuhr, aufmerksam zu machen Dennoch wurden die Beschwerden und Anträge von dieser Justiz des Landkreises und Lübeck negativ beschieden.
Dank einem vorläufigen OLG-Beschluss lebt das 5-jährige Mädchen, dass unter den Beschlüssen der Richterin gelitten und Schaden genommen hat, seit einem Jahr beim Kindesvater in Hamburg, ist dort wg. ihrer erlittenen Traumata in psychiatrisch/psychologischer Behandlung und hat sich mittlerweile weitestgehend erholt.
Das hamburger Jugendamt, die KITA, die Ärzte und Therapeuten bestätigen: dem Kind geht es in Hamburg beim Vater gut, es ist sozial integriert und erfährt optimale Förderung.
Als Zeugin wurde Richterin Heike M. geladen, die zuvor als Gutachter Dr. med. Andreas A. des Klinikum Magdeburg, bestellte, dessen Qualifikation im Familienverfahren nicht nachgewiesen ist.
Dieser versuchte unter Verstoß gegen geltende BGH-Rechtssprechung ein persönliches Gespräch zu erzwingen, weswegen nun die hamburger Staatsanwaltschaft wg. Nötigung gegen Dr. A. aus Magdeburg ermittelt.
Der Kindesvater soll damit, trotz gegenteiliger Expertisen, als psychisch krank und erziehungsunfähig stigmatisiert werden.
In diesem Geflecht widerstreitender Interessenslagen sind ein faires Verfahren und die Vermeidung, dieses für die familienrechtliche Auseinandersetzung zu instrumentalisieren, eine Herausforderung für die Justiz.
Michael Kranick
M. Kranick
m.kranick(at)gmx.de