(ots) - Das Urteil zum »Pegasus«-Einsatz der Bundeswehr vor
vier Jahren in Libyen klingt wie eine Antwort vom Sender Jerewan: Im
Einzelfall ja, im Prinzip nein. Ist das praktikabel? Durchaus - wenn
man an der Regierung ist. Nicht nur bei kleinen geheimen
Kommandoaktionen kann die künftig - nun richtergestützt - ohne
Parlamentszustimmung handeln. Auch bei kommenden Cyberoperationen
könnte »die Lage« eine schnelle Reaktion abseits bisheriger Bahnen
verlangen. Selbst wenn sich die Macher hinterher - was allen
politischen Erfahrungen widersprechen würde - einen mehrheitlichen
Bundestagsrüffel einfangen: Was soll's! Zwar bekräftigten die
Karlsruher Rechtsausleger beim Thema Soldatenexport den
grundsätzlichen Parlamentsvorbehalt, doch objektiv spielt ihr Urteil
jenen in die Hände, die eine Aufweichung dieses Grundsatzes
anstreben. In der Rühe-Kommission, die ihre einschlägigen Beratungen
im Sommer abgeschlossen hatte, sprachen sich Vertreter der
Regierungskoalition mit Verweis auf Bündnisnotwendigkeit in NATO und
EU vehement für Korrekturen aus. Sie streben einen
»Mitmachautomatismus« an. Vorerst läuft die
Volksvertreter-Gewissensentscheidungsabnahme noch über eine
angestrebte neue Definition bewaffneter Einsätze. Auch wenn
Grünen-Kläger den Karlsruher Spruch als halben Erfolg ansehen - die,
die im Verteidigungs- und im Außenamt an der neuen
sicherheitspolitischen Architektur Deutschlands arbeiten, werden
darin manch nützliche Handreichungen für das 2016 erscheinende
Weißbuch finden.
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