(ots) - Zum Welttag der Gehörlosen am 27. September 2015
fordert die Christoffel-Blindenmission (CBM), die Gebärdensprache in
allen Ländern als offizielle Sprache anzuerkennen. Nur so können
gehörlose und hörbehinderte Menschen sich gleichberechtigt in die
Gesellschaft einbringen.
Weltweit haben rund 360 Millionen Menschen eine Hörschädigung, das
sind mehr als fünf Prozent der Weltbevölkerung. Und unter ihnen gibt
es fast 32 Millionen gehörlose Kinder, die meisten leben in
Entwicklungsländern. Sie sind oft vom Schulbesuch und damit dem
Grundrecht auf Bildung ausgeschlossen: In Regelschulen scheitert es
meist an Vorurteilen wie der Auffassung, gehörlos sei gleichbedeutend
mit dumm. Gleichzeitig gibt es in Entwicklungsländern nur wenige
Gebärdenkurse und Förderschulen für hörgeschädigte Menschen. Auch
fehlen Lehrer mit Spezialkenntnissen, die diese Kinder fördern
können. Dabei ist die Gebärdensprache für Kinder mit Hörschädigung
oft die einzige Möglichkeit mit anderen zu kommunizieren und am
Unterricht aktiv teilzunehmen.
Gebärdensprache ist ein Menschenrecht
CBM-Geschäftsführer Dr. Rainer Brockhaus betont, dass die
Gebärdensprache aber nicht nur für Kinder wichtig ist:
"Gebärdensprache muss als nationale Sprache anerkannt werden. Denn
sie holt gehörlose Menschen aus der Isolation. Sie ermöglicht ihnen
den direkten Austausch mit anderen und an der Gesellschaft
teilzuhaben. Darüber hinaus öffnet ihnen Gebärdensprache Zugänge zu
Information, Bildung und Arbeit."
Ein wichtiger Schritt wäre es deshalb, die Gebärdensprache
gleichberechtigt als national anerkannte Sprache in die Verfassung
der Länder aufzunehmen. Dann nämlich wird Unterricht in
Gebärdensprache angeboten, wie es beispielsweise in Südafrika seit
2013 eingeführt wurde. Die erste Sprache, die gehörlose Kinder in der
Schule lernen ist nun Gebärdensprache. Ein Jahr zuvor war sie als
zwölfte Amtssprache anerkannt worden. Auch Kenia und Uganda haben die
jeweilige nationale Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt, so
wie es auch in Deutschland der Fall ist. Nur so können gehörlose
Menschen bei Gericht, bei Behörden oder beim Arzt selbstbestimmt
handeln. Die CBM begrüßt diese Entwicklung und fordert andere
Regierungen auf, diesem Beispiel zu folgen. Gleichzeitig müssen auch
finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit die Rechte von
Menschen mit Hörbehinderungen umgesetzt werden können.
Die CBM hat 2014 in ihren Projekten über 800.000 Menschen mit
Hörbehinderungen geholfen: Durch Ohrenoperationen, Hörtests und
Hörgeräte sowie Reha-Maßnahmen oder Schulbildung.
Seit über 100 Jahren Entwicklungshilfe
Die Christoffel-Blindenmission (CBM) zählt zu den größten und
ältesten Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit in
Deutschland. Sie fördert seit über 100 Jahren Menschen mit
Behinderungen in Entwicklungsländern. Die Aufgabe der CBM ist es, das
Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, Behinderungen zu
vermeiden und gesellschaftliche Barrieren abzubauen. Die CBM
unterstützt zurzeit 672 Projekte in 65 Ländern. Weitere Informationen
unter www.cbm.de.
Pressekontakt:
CBM-Pressestelle: Esther Dopheide, Tel.: 06251/131-191, E-Mail:
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