(firmenpresse) - Hohe Vertragsstrafen bei vorzeitiger Tilgung sollen zulässig bleiben / Widerrufsrecht ausgehebelt
Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. „Wenn dieser Entwurf umgesetzt wird, wäre das eine äußerst schlechte Nachricht für Kunden deutscher Banken“, kritisiert Professor Julius Reiter, Partner der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf.
Enttäuschend sei insbesondere, dass die Bundesregierung keine Anstalten mache, „die häufig weit überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen zu begrenzen“, so Reiter. Denn Immobilieneigentümer, die einen Kredit vorzeitig tilgen oder auf ein Darlehen zu den aktuellen, deutlich günstigeren Zinssätzen umsatteln wollen, müssten derzeit oft hohe fünfstellige Summen zahlen.
Die deutschen Entschädigungen sind damit die höchsten in Europa. „Das liegt an einer fragwürdigen und für Kunden nicht nachvollziehbaren Berechnungsmethode“, erläutert Reiter: Fast alle Banken unterstellen, dass sie vorzeitig zurückgezahltes Geld in erster Linie in Hypotheken-Pfandbriefe stecken. Und die werfen derzeit äußerst niedrige Renditen ab – was den angeblichen Zinsschaden und damit die Vertragsstrafe massiv aufbläht.
Reiter fordert deshalb Nachbesserungen am Gesetzentwurf: „Vorfälligkeitsentschädigungen müssen gedeckelt werden – wie in anderen europäischen Ländern auch.“ So dürften Banken in Frankreich maximal drei Prozent der Restschuld bzw. sechs Monatszinsraten fordern. „Hierzulande kassieren Banken laut einer Studie der Verbraucherzentralen im Schnitt mehr als zehn Prozent der Restschuld.“
Widerruf von Kreditverträgen erschwert
Darüber hinaus moniert Reiter, dass die Bundesregierung den Widerruf von Immobilienkrediten erschweren will: Laut Gesetzentwurf soll das Widerrufsrecht künftig nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen – selbst, wenn die Bank ihre Kunden nicht korrekt informiert hat. „Das ist eine völlig unangemessene Einschränkung eines zentralen Verbraucherrechts“, rügt Reiter.
Wer nicht korrekt aufgeklärt werde, fühle sich oft an Verträge gebunden, die er unter dem Einfluss eines Kundenberaters unterschrieben hat. „Die Einschränkung des Widerrufsrechts würde jenen sogenannten Bankberatern Rückenwind geben, die Kunden mit fragwürdigen Methoden Verträge aufschwatzen“, so Reiter. „Das muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren verhindert werden.“
Für bereits laufende Verträge, betont Reiter, gelte jedoch weiter das bisherige Widerrufsrecht. „Vor allem Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 enthielten fehlerhafte Widerrufsklauseln. Kunden können in solchen Fällen auch heute noch widerrufen – und müssen dann auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.“
Für Rückfragen steht Ihnen Professor Reiter gerne zur Verfügung.
Baum Reiter & Collegen
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