(ots) - Berlin hat als erstes Bundesland im Juni die
Mietpreisbremse eingeführt - jetzt hat der Mieterverein einen ersten
Erfolg zu vermelden. Ein Vermieter senkte die Miete für eine Wohnung
in Nord-Neukölln in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Flughafens
Tempelhof von zwölf auf neun Euro. Der Mieter hatte die
Vergleichsmiete berechnen lassen und den Vermieter auf die Vorgaben
der Mietpreisbremse hingewiesen. Ein Fall auf 1,6 Millionen
Mietwohnungen, das kann nur ein Anfang sein. Das Gesetz sollte den
Mietenmarkt in der Hauptstadt wirksam entspannen und die Entwicklung
der vergangenen Jahre zu immer teureren Wohnungen stoppen. Das ist
fünf Monate nach Einführung der Mietpreisbremse derzeit nicht zu
erkennen. Während Berliner mit bestehenden Mietverträgen rund sechs
Euro je Quadratmeter zahlen, werden bei neuen Verträgen derzeit neun
Euro im Durchschnitt fällig, zuletzt sogar wieder mit steigender
Tendenz. Selbst schuld also, wenn Mieter mehr zahlen als nötig? So
einfach ist die Antwort sicherlich nicht. Viele sind vor allem froh,
eine für sie bezahlbare Wohnung gefunden zu haben und verspüren wenig
Lust, unmittelbar nach Vertragsunterschrift mit ihrem Vermieter in
Streit zu ziehen. Dazu kommen die bürokratischen Hürden. Es bedarf
einer gewissen Sachkenntnis, die Vergleichsmiete im eigenen Kiez
herauszufinden. Völlig unklar ist zudem, ob der Vermieter eine der
zahlreichen Ausnahmen geltend machen kann, die eine höhere Miete
rechtfertigen. Hier Vereinfachungen vorzunehmen, sollte das erste
Ziel des Gesetzgebers sein. Denn ein Gesetz, dass kaum jemand
anwendet, weil es zu kompliziert umzusetzen ist, ist sinnlos. In der
Schweiz wird derzeit ein Volksentscheid zur Frage vorbereitet, ob
Vermieter das Zustandekommen einer Miete transparent vor
Vertragsabschluss offenlegen müssen. Das Rad muss also auch in Berlin
nicht neu erfunden, sondern nur ein wenig weitergedreht werden. So
käme das Land dem Ziel etwas näher, Mieter vor weiter steigenden
Mieten zu schützen.
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