(ots) - Der Tod ist gewiss, die Stunde ungewiss, meinte
einst der vor 200 Jahren verstorbene Dichter Matthias Claudius. Als
Elfjähriger hatte er den Tod von zwei kleinen Geschwistern miterleben
müssen. Doch nicht nur die Stunde, auch die Umstände des Todes sind
höchst ungewiss, möchte man hinzufügen. Der Bundestag hat sich für
heute eine schier unlösbare Aufgabe vorgenommen. Er will die
Begleitung beim Sterben gesetzlich regeln. Dabei steht nicht nur eine
komplizierte Auswahl zwischen vier Anträgen an, sondern es geht um
zutiefst moralische Fragen, ob überhaupt und wie der letzte Weg eines
Menschen geregelt werden soll. Angesichts der zahlreichen Risiken und
Nebenwirkungen, die allen Anträgen innewohnen, wäre es besser, das
Parlament beschlösse gar nichts. Die Umstände des Lebensendes sind
ein Bereich, der sich gesetzlicher Regelung entzieht, wo es vielmehr
um gelebte Würde, Vertrauen, Glauben, das Mindern von Schmerzen geht.
Wenn das Parlament ausnahmsweise einmal keinen Beschluss fassen
würde, wäre dies kein Zeichen von Schwäche, sondern von Weisheit. Es
ist gut, dass die Fraktionsdisziplin in dieser Frage aufgehoben
wurde. Zuletzt allerdings hat die Debatte um die Neuregelung der
Sterbehilfe, wie sie oft verkürzt genannt wird, an Schärfe
zugenommen. Es wird taktiert, um möglichst den eigenen Gesetzentwurf
durchzubringen. Es könnte heute also durchaus eine zufällige
Entscheidung fallen. Auch das könnte dem Anliegen abträglich sein.
Zudem haben sich zahlreiche Abgeordnete in der schwierigen
Gewissensfrage noch gar nicht entschieden. In dieser Hinsicht ist das
Parlament ein Spiegelbild des gesamten Volkes. Nahezu übereinstimmend
wird die "geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe" abgelehnt. Ein
Antrag will die kommerzielle Sterbehilfe mit mehrjähriger Haftstrafe
ahnden. Der Grundgedanke, der darin steckt, ist richtig. Es darf kein
Druck auf Alte und Kranke ausgeübt werden, sich zu töten. Und niemand
soll am Leid anderer verdienen. Geschäftemacher dürfen nicht über das
Ende von Leben bestimmen. Freilich ist die Grenze, wo genau
uneigennützige Sterbebegleitung endet und wo Profitmacherei beginnt,
in der Praxis oft nur schwer zu ziehen. Ein weiterer Gesetzentwurf
will eine noch schärfere strafrechtliche Regelung. Die "Anstiftung
und Beihilfe an einer Selbsttötung" soll verboten und strafrechtlich
hart geahndet werden. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid
und unerträglichen Qualen solle dies straffrei bleiben. Allein dies
zeigt jedoch auch, das Unbehagen und die Unklarheit, die in den
Anträgen steckt. Zwei weitere, wenn man so will liberalere, Anträge
wollen für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit
des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht
regeln. Sterbehilfevereine sollen erlaubt sein, sofern sie keinen
Profit erzielen wollen. Auch hier werden rechtliche Grauzonen
aufgemacht, die den Handelnden, den Ärzten und Angehörigen ihre Hilfe
nicht leichter machen. Im Grunde hat der Bundestag gestern bereits
eine Antwort darauf gegeben, was für sterbende Menschen wichtiger ist
als ausgeklügelte Sterbehilfe-Vorschriften. Die schmerzlindernde
Palliativ-Versorgung, die Betreuung in Hospizen, Pflegeheimen,
Krankenhäusern oder zu Hause soll ausgebaut und finanziell gestärkt
werden. Dies ist gerade in ländlichen Gebieten dringend notwendig. Es
ist dies eine - wenn auch noch zu klein dimensionierte - Antwort auf
die moralische Frage, wie geht die Gesellschaft mit Sterbenden um.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, lautet der
Verfassungsauftrag. Er gilt auch für den letzten Weg, den Menschen
gehen.
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