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So schützen sich Künstler vor Berufsunfähigkeit

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Auf den ersten Blick klingt die Berufsbezeichnung äußerst spannend: Künstler stehen im Rampenlicht, sie lieben den Glamour, und sie verdienen genügend Geld, um sich für Notfälle ausreichend abzusichern. Doch bei näherem Hinsehen ergibt sich ein anderes Bild.

(firmenpresse) - Unter dem Berufsbild des Künstlers verstecken sich sehr viele Berufe heterogener Natur. Deshalb ist es recht schwierig, einen für alle passenden Versicherungsschutz zu entwickeln. Abhängig von der genauen Tätigkeit ist ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit erforderlich, der genau auf die spezielle Arbeit zugeschnitten sein muss. Häufig dürfte sich herausstellen, dass die Künstler sogar handwerklich tätig sind. Gerade für Handwerker (berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-handwerker-test/) allerdings ist eine passende und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung besonders schwer zu finden.

Berufsrisiko ist kaum definiert
Aufgrund der Vielfalt der Tätigkeiten hinter dem Berufsbild „Künstler“ ist es kaum möglich, ein drohendes Berufsrisiko genauer einzugrenzen. Aus welchen Gründen könnte ein Künstler berufsunfähig werden? Wer handwerklich tätig ist, riskiert bei körperlichen Beschwerden eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Doch auch Stress und Hektik können in handwerklichen Berufen zur Berufsunfähigkeit führen. Und auch die darstellenden Künstler leiden oft unter Druck und Anspannung, was im schlimmsten Fall sogar psychische Leiden mit dauerhaftem Charakter nach sich ziehen kann. Schwerwiegende und lebensbedrohliche Erkrankungen sind ein weiterer Risikofaktor für künstlerisch tätige Menschen. Obwohl es also auf den ersten Blick so aussehen mag, dass Künstler sehr privilegiert sind und kaum gesundheitliche Probleme haben sollten, besteht bei genauerem Hinsehen ein recht großes Risiko, den ausgeübten Beruf nicht dauerhaft verfolgen zu können.

Handwerkliche Berufe schwer zu versichern
Geht man davon aus, dass viele Künstler einen handwerklichen Beruf als Basis ausüben und diesen auch zum Inhalt ihres Künstlerdaseins erklären, muss ein starker Fokus auf der Absicherung der handwerklichen Tätigkeit liegen. Genau hier ergibt sich für diese Berufsgruppe ein weiteres Problem. Viele Handwerker finden keine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung, weil ihr Berufsrisiko scheinbar zu hoch für die Versicherer ist. Das heißt, sie müssen entweder eine sehr hohe Versicherungsprämie zahlen oder sogar mit einer Antragsablehnung rechnen. Dann bleibt als Alternative nur übrig, eine andere Form der Absicherung als die BU-Versicherung zu wählen. Der Markt hat sich an dieser Stelle in der jüngeren Vergangenheit sehr gewandelt, denn heute gibt es attraktive bezahlbare Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.





Diese Alternativen sind empfehlenswert
Wenn eine Berusfunfähigkeitsversicherung für Handwerker nicht in Frage kommt, bietet sich vielleicht eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Diese sichert zwar nur den Verlust der Erwerbsunfähigkeit ab, doch sie kann anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlbar sein. Einige Gesellschaften haben die Tarifbedingungen für die EU-Versicherung so verbessert, dass der Versicherungsschutz als sehr solide bezeichnet werden kann. Vielleicht bietet sich auch eine Grundfähigkeitsversicherung an. Sie sichert eine Einmalzahlung ab, wenn der Versicherte eine der Grundfähigkeiten wie Gehen, Sprechen oder Sehen verliert. Und auch eine Schwere-Krankheiten-Versicherung mag als Ergänzung in Frage kommen. Als Versicherungsfall gelten genau definierte Krankheiten. Wenn der Versicherte daran erkrankt, wird eine Einmalzahlung geleistet, aus der beispielsweise hohe Behandlungskosten oder ein Umbau der Immobilie bei dauerhafter Behinderung gezahlt werden können. Es gibt somit einige Möglichkeiten, Künstler individuell abzusichern, so dass sie bei einem Verlust der Arbeitskraft noch ein vernünftiges und kalkulierbares Einkommen erhalten.

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Bereitgestellt von Benutzer: Ricarda
Datum: 02.12.2015 - 09:31 Uhr
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Ansprechpartner: Daniel Setzke
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Versicherungen


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Freigabedatum: 02.12.2015

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