(firmenpresse) - Wer den Markt der privaten Haftpflichtversicherung im Augenblick beobachtet, stellt Erstaunliches fest: Es vergeht fast kein Tag, an dem nicht mindestens ein Versicherer mit neuen Tarifen auf den Markt geht. Meist werden bestehende Tarife um Leistungen erweitert, die für den Verbraucher interessant sein sollen. Die Gesellschaften wollen sich damit noch deutlicher von der Konkurrenz abheben. Leider gilt dieser eigentlich erfreuliche Trend noch nicht für die Hundehaftpflichtversicherung, denn hier dürfen die Versicherten derzeit wenig Neues erwarten.
Versicherer punkten mit Mehrleistungen
Eine der Gesellschaften, die gerade mit verbesserten Leistungen in der Privathaftpflicht auf sich aufmerksam machen, ist die Grundeigentümer-Versicherung. Zu Anfang April brachten sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf dem Markt. Unter dem Namen „Pro Domo“ gibt es nun eine Versicherung für Hausbesitzer mit einer Versicherungssumme von zehn und 50 Millionen Euro. Weitere Varianten sind Deckungssummen von 15 und 25 Millionen Euro. Zur Auswahl stehen die Tarife „Kompakt“ und „Hausverwalterkonzept“. In den Versicherungsleistungen (hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflichtversicherung-leistungen/) eingeschlossen sind nun eine Forderungsausfalldeckung bei Mietsachschäden und bei anderen Schäden, die durch Dritte entstehen. Die Leistung ist bis zu einer Summe von 100.000 Euro gewährleistet. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Forderung aus einem rechtskräftigen Urteil ergibt oder dass ein vollstreckbarer Vergleich zugrunde liegt. Außerdem muss der Schädigende zahlungsunfähig sein. Das Bauherrenrisiko ist bis 100.000 Euro versichert, eine Haftung als Bauleiter ist vorgesehen. Die Bavaria Direkt hat ihr Leistungsspektrum in der Privathaftpflicht ebenfalls ergänzt. Der Versicherungsschutz greift für Gefälligkeitsschäden, sie sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt. Bisher betrug die Versicherungshöchstgrenze für solche Schäden ein Promille der verhandelten Versicherungssumme. In der Deckung sind auch Schäden an gemieteten Gegenständen und Mietsachschäden in Immobilien versichert. Interessant ist sicher auch die Versicherung für private Gastgeber, wenn sie über Shareconomy wie Airbnb ihren Wohnraum an Dritte zur Verfügung stellen. Natürlich sind diese Leistungen für die Versicherten grundsätzlich sehr zu begrüßen. Es wäre aber wünschenswert, dass dieser Trend sich auch auf die Hundehalterhaftpflichtversicherung überträgt.
Keine Tarifverbesserung bei der Tierhalterhaftpflicht
Hundehalter dürften bemerkt haben, dass sich in der privaten Haftpflicht im Augenblick Bewegung in der Tariflandschaft ergibt. Ganz anders sieht es bei den Hundehaftpflichttarifen aus. Hier dürfen Versicherte im Moment eher nicht damit rechnen, dass sich die Versicherer ins Zeug legen, um mit Mehrleistungen zu punkten. Ganz im Gegenteil entsteht der Eindruck, als wolle man konsequent an dem einmal vereinbarten Leistungsspektrum festhalten. Dabei könnte es um Interesse der Versicherten sein, Mehrleistungen in den Versicherungsschutz aufzunehmen, ohne dafür höhere Kosten geltend zu machen. Aber offenbar besteht derzeit auf Seiten der Versicherer kein Anlass dazu, die rentable Haftpflichtversicherung für Tierhalter auf ein noch breiteres Fundament zu stellen. Für Tierhalter ist es bedauerlich, wenn ein einmal vereinbarter Versicherungsschutz nicht von Zeit zu Zeit durch Mehrleistungen ergänzt wird. Natürlich reagieren die Versicherer auf die Bewegungen des Marktes und ziehen nur dort mit besseren Leistungen nach, wo dies die Wettbewerbssituation erforderlich macht. Bei der Hundehaftpflichtversicherung ergibt sich diese Notwendigkeit derzeit offenbar nicht, deshalb müssen Hundehalter vorerst abwarten, ob ihr Versicherer in Kürze eine Erweiterung der Leistungen vornimmt und welche Mehrkosten er dafür unter Umständen geltend macht.