(ots) - Alles oder nichts, das ist das Prinzip beim
Krankengeld. Dabei könnte zum Beispiel ein Schuldirektor mit einem
komplizierten Beinbruch zwar nicht vor der Klasse stehen, aber
vielleicht noch Verwaltungsaufgaben am Schreibtisch erledigen. Mit
der Einführung eines Teilkrankengeldes hat der Sachverständigenrat im
Gesundheitswesen dazu jetzt einen nachdenkenswerten Vorschlag
unterbreitet. Allerdings steht der Vorstoß unter keinem guten Stern.
Denn Ausgangspunkt war, dass die Experten auf Geheiß des
Bundesgesundheitsministers Spar-Ideen entwickeln sollten, um die in
den vergangenen Jahren exorbitant gestiegenen Kassenausgaben für das
Krankengeld in den Griff zu bekommen. So keimt unweigerlich der
Verdacht, die Krankenkassen wollten nun an den Langzeitpatienten
sparen. Zumal es in der Vergangenheit durchaus Fälle gab, in denen
sich Betroffene wegen der langen Behandlungsdauer unangenehme Fragen
von AOK, BKK & Co gefallen lassen mussten. Grundlage für das
Teilkrankengeld müsste also das Einvernehmen zwischen Arzt und
Patient sein. Zusätzlich wäre darüber nachzudenken, ob
Teilkrankgeschriebene am Ende nicht mehr Geld in der Tasche haben
sollten als Vollkranke - als Anreiz zur Teilarbeit. Damit würde man
auch dem Vorurteil begegnen, dass es nur um Kosteneinsparungen geht.
In ihrem Gutachten machen die Experten freilich noch auf einen
anderen Umstand aufmerksam, der in der Debatte viel zu kurz kommt:
Die Wartezeiten auf Therapieplätze für psychisch Erkrankte sind
vielerorts unzumutbar lang. Gerade Depressionen haben jedoch
maßgeblich zum Anstieg der Krankengeldausgaben beigetragen. Es gilt
also, verstärkt bei den Ursachen anzusetzen und nicht nur bei den
Wirkungen.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik(at)lr-online.de