(ots) - Der Bundesrat hat sich jüngst in zwei Initiativen
für eine Stärkung der eingetragenen Lebenspartnerschaften stark
gemacht. Zwar gibt es schon jetzt Rechte und Pflichten für die
Lebenspartner, eine Gleichstellung mit der Ehe ist aber noch nicht
erfolgt.
So sprach sich der Bundesrat am 4. September 2015 dafür aus,
Personen, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen
wollen, künftig in Deutschland ein Äquivalent zum
Ehefähigkeitszeugnis auszustellen. In einigen Staaten ist dies
Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu
lassen. Dafür muss eine Änderung des entsprechenden Paragrafen im
Personenstandsgesetz erfolgen. Dies ist bereits Teil eines
Gesetzentwurfes der Bundesregierung, mit dem auch in weiteren Normen
des Zivil- und Verfahrensrechtes sowie des sonstigen öffentlichen
Rechts eine Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften
erreicht werden soll.
Die meisten Änderungen seien aber von "geringer praktischer
Bedeutung", da es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen
handele, schränkt die Bundesregierung in der Begründung ein.
Änderungen seien demnach etwa in einigen Laufbahn-, Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen, der Höfeordnung, dem Bundesvertriebenengesetz,
der Insolvenzordnung, im Heimarbeitsgesetz und dem
Schuldrechtsanpassungsgesetz vorgesehen.
Gesetzentwurf zur Ehe für gleichgeschlechtliche Personen
Weitergehend hat sich der Bundesrat am 25. September 2015
ausgesprochen: Künftig sollen auch gleichgeschlechtliche Personen die
Ehe eingehen können. Dafür sind Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch
notwendig. Nach Ansicht der Länderkammer stellt das Verbot der
gleichgeschlechtlichen Ehe eine konkrete und symbolische
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar.
Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren
Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich
zu behandeln, führen die Länder zur Begründung ihrer Initiative aus.
Des Weiteren haben die Länder die Bundesregierung zudem im Juni
2015 in einer Entschließung aufgefordert, die Benachteiligungen
gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht zu beenden.
Anwaltliche Hilfe für Lebenspartner
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
(DAV) weist darauf hin, dass Paare, die eine Lebenspartnerschaft
eingehen oder beenden wollen, sich wie echte Eheleute anwaltlich
beraten lassen sollten. Gerade weil der gesetzliche Schutz nicht so
weit geht wie bei der Ehe, ist es wichtig, den anderen abzusichern
und Vorkehrungen für eine mögliche Trennung zu treffen. Erfolgt eine
Trennung, sind ähnliche Fragen zu klären wie bei einer Scheidung.
Anwaltliche Hilfe ist auch dann vonnöten.
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