Mitteldeutsche Zeitung: zur Verschärfung des Sexualstrafrechts
(ots) - Es hat gedauert, bis die Bundesregierung sich zu
etwas Selbstverständlichem durchgerungen hat: einer Verschärfung des
Sexualstrafrechtes. Ãœber die Auslegung wird weiter zu streiten sein.
Denn unklare Rechtsbegriffe bleiben: Strafbar werden Ãœbergriffe nun
zwar dann, wenn das Opfer aus Angst vor "empfindlichen Ãœbel" auf
Gegenwehr verzichtet hat. Nur: Wann ist ein Ãœbel empfindlich? Einfach
nur "Nein" gesagt zu haben, hilft Opfern sexueller Gewalt vor Gericht
immer noch nicht
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 10.01.2016 - 19:51 Uhr
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