(ots) - Ungerecht! Klar, wenn man Hoeneß heißt, kommt
man eher frei! Der kleine Mann würde länger sitzen!
Bemerkungen und Vorwürfe dieser Art in Richtung Justiz wird es
jetzt zuhauf geben, nachdem gestern entschieden wurde, dass
Steuersünder Uli Hoeneß am 29. Februar auf freien Fuß gesetzt wird.
Ja, es stimmt, der heute 64-Jährige hat gegen Gesetze verstoßen,
Steuern in zweistelliger Millionenhöhe hinterzogen. Dafür ist er
verurteilt worden. Dass ihm jetzt die Hälfte der 42 Monate auf
Bewährung erlassen wird, ist jedoch nicht ungewöhnlich. Das
Strafgesetzbuch ermöglicht in Ausnahmefällen die Aussetzung einer
Strafe nach dieser Zeit - auch wenn es in den meisten Fällen
erst nach zwei Dritteln üblich ist.
Für Hoeneß spricht, dass er nicht nur den von ihm
angerichteten Schaden wieder gut gemacht hat. Der einstige Chef des
FC Bayern hat sich zudem während der Haft vorbildlich verhalten,
seine Zeit als Freigänger genutzt, um sich der Jugendarbeit des
Vereins zu widmen, sich um Flüchtlinge gekümmert und 10 000
Euro für sozial Bedürfte gespendet. Alles Berechnung? Wohl kaum, denn
seine soziale Einstellung hat Uli Hoeneß schon häufig bewiesen -
und wird er wohl auch beibehalten. Etwas, das man trotz seiner
Verfehlungen anerkennen muss.
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Andreas Kolesch
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