(ots) - Mit seiner vorzeitigen Entlassung aus dem
Gefängnis profitiert Uli Hoeneß von einem "Reichen-Bonus" im
deutschen Strafrecht. Das bestätigte das zuständige Landgericht in
Augsburg dem Hamburger Magazin stern. In der Begründung für das
baldige Ende der Haftzeit hält das Gericht dem ehemaligen Präsidenten
des FC Bayern München besonders zugute, dass er den verursachten
Steuerschaden "eigeninitiativ" ausgeglichen und rund 43 Millionen
Euro an die Staatskasse überwiesen habe. "Oft kommen Betrüger für den
Schaden nicht auf", sagte Claus Pätzel, Vorsitzender Richter am
Landgericht Augsburg, dem stern. "Sicher sind hierbei Leute im
Vorteil, die über viel Geld verfügen", sagt Richter Prätzel.
Vergangene Woche hatte das Landgericht entschieden, Hoeneß bereits
nach Verbüßung der halben Haftstrafe Ende Februar auf Bewährung
freizulassen. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung -
ebenso ließen sich im Fall Hoeneß auch einige Gründe dagegen finden.
Das räumt Richter Pätzel durchaus ein: "Auch die andere Rechtssicht
ist vertretbar." Die Staatsanwaltschaft München etwa hatte sich gegen
die frühestmögliche Haftentlassung ausgesprochen.
Hoeneß hatte - getrieben von Recherchen des stern - im Januar 2013
überhastet eine unrichtige Selbstanzeige abgegeben. Daraufhin wurde
er im März 2014 in München wegen Steuerhinterziehung von 28,5
Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In dem
viertägigen Prozess blieb jedoch Vieles über die Umstände seines
Schweizer Kontos im Unklaren. So waren Spekulationsgewinne in der
Schweiz von rund 70 Millionen Euro bei der Steuerberechnung vor
Gericht als strittig ausgeklammert worden. Im Juni 2014 trat Hoeneß
die Haftstrafe an. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet
wieder beim FC Bayern.
Dass Hoeneß schon länger Freigänger ist und das Gefängnis tagsüber
verlassen darf, sei üblich, wenn ein Häftling vor der Entlassung
steht, sagt der Strafverteidiger und Linkspartei-Politiker Gregor
Gysi im stern-Interview. Das spreche dafür, so Gysi, "dass man schon
früh die Absicht hatte, ihn nach der Hälfte seiner Haftstrafe zu
entlassen".
51 Prozent aller Bundesbürger glauben nach einer Forsa-Umfrage für
den stern, dass Uli Hoeneß mit seiner Entlassung auf Bewährung schon
nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe eine Vorzugsbehandlung
erhalten habe - darunter 60 Prozent der befragten Ostdeutschen und 59
Prozent der 14- bis 29-Jährigen. 28 Prozent der Deutschen fänden es
in Ordnung, wenn Hoeneß wieder Präsident von Bayern München werden
würde. Nicht in Ordnung fänden dies 50 Prozent, 20 Prozent wäre es
egal. Befragt wurden am 21. und 22. Januar 2016 insgesamt 1006
repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger.
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