Westdeutsche Zeitung: Silvesternacht Köln - aktuelles Strafrecht reicht nicht aus
(ots) - Köln/Düsseldorf. Für ein hartes Durchgreifen
des Staates gegen die sexuellen Übergriffe der Kölner Silvesternacht
reichen weder das derzeitige Strafrecht noch der aktuelle
Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aus. "Wer
beraubt oder beklaut wurde, hat bessere Chancen auf Strafverfolgung",
so die Juristin Ulrike Lembke (Universität Greifswald) in einem
Gastbeitrag für die Westdeutsche Zeitung, das Solinger Tageblatt und
den Remscheider Generalanzeiger (Samstagausgabe, 30. Januar 2016).
Bislang setze das Strafrecht sowohl eine "Erheblichkeit" des
Ãœbergriffs als auch Gewalt oder Drohung bei der sexuellen Handlung
voraus. Aktuell schütze das Recht lediglich gegen sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz, jedoch nicht im öffentlichen Raum, so
Ulrike Lembke, die seit 2011 Expertin für Gleichstellungsrecht für
die Europäische Kommission ist. Geholfen wäre den Opfern erst, wenn
Deutschland die bereits 2014 unterschriebene "Istanbul-Konvention"
des Europarats ratifizieren würde, so Lembke. Deren einfache Regel
laute: "Nein heißt Nein."
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Datum: 29.01.2016 - 15:59 Uhr
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