PresseKat - Karneval: Nur nüchtern und ohne Maske hinter's Steuer

Karneval: Nur nüchtern und ohne Maske hinter's Steuer

ID: 1315510

(ots) - Pappnase ran, Perücke auf und ab geht's mit "Helau"
und "Alaaf" auf die Karnevalspiste. Deutschland feiert die fünfte
Jahreszeit. Da bleibt kein Auge trocken - und die Kehle garantiert
auch nicht. Doch Vorsicht: Wer das bunte Treiben beschwipst hinterm
Steuer ausklingen lässt, riskiert ein Bußgeld, Punkte und den
Führerschein. Für betrunkene Radfahrer ist dann übrigens auch Schluss
mit lustig. Schon mit 0,3 Promille im Blut drohen bei
Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall Strafen. Wer mit
über 0,5 Promille erstmals erwischt wird oder an einem Unfall
beteiligt ist, kassiert einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte und 500
Euro Bußgeld.

Alkoholsünder, die den Straßenverkehr gefährden, müssen mit der
Entziehung der Fahrerlaubnis, mindestens drei Punkten, Freiheits-
oder Geldstrafe rechnen (Paragrafen 315c/316 Strafgesetzbuch StGB).
Da hilft auch kein Umstieg aufs Fahrrad. Angetrunkene Radler, die
Fahrfehler begehen, Unfälle verursachen oder mehr als 1,6 Promille
Alkohol im Blut haben, begehen eine Straftat. Es drohen Punkte,
Bußgeld, MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) und
schlimmstenfalls der Verlust des Führerscheins. Für Fahranfänger und
Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot (Paragraf 24c
Straßenverkehrsgesetz StVG).

Gar nicht närrisch findet die Polizei auch Clownsmasken hinterm
Lenkrad. Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen weder
Sicht noch Gehör beeinträchtigt werden. Das kostet zehn Euro. Baut
der "Maskierte" einen Unfall, geht der Spaß komplett nach hinten los.
Jetzt kommt grobe Fahrlässigkeit ins Spiel. Die Versicherung kann den
Kaskoschutz streichen und in der Haftpflicht vom Verursacher bis zu
5000 Euro Regress einklagen. Die Unfallopfer werden natürlich in
jedem Fall entschädigt.

Besser also: Die Karnevalsfuhre bestimmt vorab den Fahrer, der die




Runde nüchtern nach Hause lenkt, oder steigt gleich in Bus, Bahn oder
Taxi.



Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de


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Datum: 01.02.2016 - 14:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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