(ots) - Dieses Urteil interessiert alle Sportvereine:
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung eines
Fußballjugendtrainers aufgehoben, den das Landgericht Detmold 2015
wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2000 Euro Strafe unter
Strafvorbehalt verurteilt hatte. Das berichtet das in Bielefeld
erscheinende Westfalen-Blatt (Wochenendausgabe).
2013 war während eines Jugendfußballturniers in einem Geräteraum
ein ungesichertes Tor umgekippt und hatte einen Elfjährigen schwer
verletzt. Amtsgericht und Landgericht warfen dem Jugendtrainer vor,
seine Aufsichtspflicht nicht erfüllt zu haben. Er hätte überprüfen
müssen, ob das Tor gesichert gewesen sei. Das Oberlandesgericht
entschied nun im Revisionsverfahren, das Urteil sei rechtsfehlerhaft.
An den Träger eines Ehrenamtes dürften "keine übersteigerten
Anforderungen im Sinne einer Sicherheitsgarantie" gestellt werden.
Beim Landgericht Detmold muss nun eine andere Kammer den Fall unter
dieser Maßgabe neu verhandeln. Aktenzeichen III-3 RVs 91/15
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