(ots) - Nein, Heinz Müller ist nicht der neue Bosman des
Fußballs geworden. Das ist gut so. Oder zumindest: okay. So wie es
okay war, dass einst der belgische Profi Jean-Marc Bosman bis vor den
Europäischen Gerichtshof zog. Er klagte dagegen, dass sein Klub nach
Vertragsende eine Ablösesumme für ihn verlangte. Weil sein neuer Klub
die Summe nicht zahlen wollte - oder konnte - kam das für den Profi
einem Berufsverbot gleich. Bosman siegte, das Ablöse-System war
Vergangenheit, der Fußball hatte seine Revolution. Dem Fußball, wenn
man mal versucht, ihn als Leistungssport zu betrachten, hat das nicht
geschadet. Es hätte ihm aber geschadet, wenn jetzt vor dem
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz der Torwart Heinz Müller gegen
seinen ehemaligen Arbeitgeber FSV Mainz gesiegt hätte. Ein
Müller-Sieg hätte zur Folge: Profis, die ihren Vertrag noch einmal um
zwei Jahre verlängern, können darauf pochen, danach unbefristet
angestellt zu werden. In erster Instanz des Müller-Prozesses hatte
das Mainzer Arbeitsgericht genau das entschieden. Fußballprofis seien
wie normale Arbeitnehmer zu behandeln. Seien sie nicht, sagt die
nächste Instanz - mit Verweis auf die "Eigenart der Arbeitsleistung".
Rentenverträge für Sportler? Damit wäre die Grundidee des Sport, die
im Fußball-Business bisweilen nur noch schwer erkennbar ist, komplett
torpediert. Die Grundidee des Sports besteht darin, dass der eine
besser ist als der andere. Im Profifußball heißt das: Der eine
bekommt einen Vertrag, der andere nicht. Wenn demnächst aber auch der
andere seinen Vertrag einklagen kann, wäre der Sportgedanke irgendwie
futsch. Ganz unabhängig von der Befürchtung der Klubs, demnächst
lauter Fußball-Rentner bezahlen zu müssen. Ein Fußballer sollte
zunächst mal als Sportler gesehen werden, mit allen Vor- und mit
allen Nachteilen.
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