(ots) - Der Deutsche Bundestag hat erneut seine ablehnende
Haltung zu den Plänen für eine gemeinsame europäische
Einlagensicherung bekräftigt. In einem heute verabschiedeten Antrag
haben die Abgeordneten noch einmal deutliche Kritik an den
Vorschlägen der EU-Kommission geübt. Sie äußerten insbesondere
erhebliche Zweifel, ob der Verordnungsentwurf aus Brüssel den
Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität genügt, und
behalten sich deshalb eine Subsidiaritätsklage vor.
Dazu Jürgen Gros, Vorstand des Genossenschaftsverbands Bayern:
"Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen die
eindeutige Haltung des Deutschen Bundestags. Die Abgeordneten setzen
sich richtigerweise für den Erhalt des bewährten Einlagenschutzes
ein, den die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen aufs Spiel setzt.
Die stabilen Einlagensicherungssysteme in Deutschland sind ein
Beispiel dafür, dass jedes Mitgliedsland ein effizientes und
wirksames Schutzniveau für Einlagen selbst gewährleisten kann. Dafür
braucht es keinen Brüsseler Zentralismus. Wenn die EU-Kommission das
nicht einsehen will, muss sie sich zu Recht auf eine
Subsidiaritätsklage des Bundestags einstellen."
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem
Dach 1.291 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 273
Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,9
Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften
eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im
Freistaat. (Stand: 31.12.2015)
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