(ots) - An der Forderung, Kfz-Betriebe bei den
Rundfunkbeiträgen zu entlasten, hält der Zentralverband Deutsches
Kfz-Gewerbe (ZDK) fest. Zentraler Kritikpunkt ist dabei nach wie vor
der hohe Rundfunkbeitrag für von Kfz-Unternehmen genutzte Fahrzeuge,
insbesondere für Vorführwagen, sagte ein ZDK-Sprecher. Damit werde
nach wie vor eine Handelsware mit diesem Beitrag belegt.
Zu der allseits geforderten, generellen Abschaffung des
fahrzeugbezogenen Rundfunkbeitrages soll es dagegen nicht kommen, da
dies der 2015 erschienene Evaluierungsbericht nicht befürwortet.
Demnach würde die generelle Freistellung aller Fahrzeuge
Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro bedeuten und zu einer
nicht gewollten Verschiebung zu Lasten des privaten Beitragsanteil
führen, heißt es in dem Bericht.
Auf der anderen Seite könnten die Länder aber bei einer
unveränderten Beitragshöhe bis 2020 mit prognostizierten
zusätzlichen rund 525 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen, so der
Sprecher. Damit sei genügend Spielraum vorhanden, um die Regelungen
zum Rundfunkbeitrag zumindest so zu verändern, dass die ohnehin hohen
bürokratischen und finanziellen Lasten der besonders betroffenen
kleinen und mittelständischen Autohäuser minimiert werden.
Pressekontakt:
Ulrike Seidenstücker, ZDK-PR-Referentin
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