(ots) - Die Zukunft von Bürgerwindparks soll ein
neues Verfahren sichern, dass die Energiegenossenschaft Greenpeace
Energy und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim
DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. heute
veröffentlicht haben. Nach dem so genannten "Listenverfahren" können
kleine, lokale Akteure mit ihren Windenergieprojekten erfolgreich bei
den umstrittenen Ausschreibungen mitwirken, die das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2017 vorschreibt. "Das von uns
entwickelte Verfahren sorgt dafür, dass die Bürgerenergie als Treiber
der Energiewende erhalten bleibt und im geplanten
Ausschreibungssystem nicht von großen Wettbewerbern abgehängt wird",
sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei
Greenpeace Energy. Bürgergesellschaften und Energiegenossenschaften
haben laut Studien bislang mehr als die Hälfte der Windenergieanlagen
in Deutschland errichtet.
Das "Listenverfahren" sieht vor, dass Bürgerenergie-Akteure nicht
direkt an den umstrittenen Auktionen zur Ermittlung der
EEG-Förderhöhe teilnehmen. Vielmehr soll die wettbewerblich
ermittelte EEG-Vergütung aus einer Ausschreibungsrunde im Nachhinein
auf das Bürgerwindprojekt übertragen werden. Interessierte Akteure
werden von der Bundesnetzagentur auf einer entsprechenden Liste
vermerkt. Sofern die Bürgerenergie-Gesellschaft ihren Windpark
innerhalb bestimmter Fristen realisiert, erhält sie mit der
Inbetriebnahme die gesicherte Vergütung. "Für kleine Akteure ist es
besonders wichtig, dass sie schon in einer frühen Phase der
Projektentwicklung mit einem konkreten Preis kalkulieren können",
sagt Andreas Wieg von der Bundesgeschäftsstelle
Energiegenossenschaften beim DGRV.
Gegenüber großen Unternehmen haben Bürgerenergie-Akteure den
Nachteil, dass sie die Kosten und Risiken einer Ausschreibung nicht
über viele Projekte streuen können. Um einen Windpark zu realisieren,
müssen schon in der Projektentwicklung oft sechsstellige Summen
investiert werden. Erst dann kann man sich an der EEG-Ausschreibung
beteiligen. Wenn man dann keinen Zuschlag erhält, sind diese
Investitionen verloren. Für Bürgerenergie-Akteure kann dieses Risiko
die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat diese Gefahr
offenbar erkannt: "Viele Akteure tragen vor, dass diese verbliebenen
Risiken ein Problem insbesondere für kleine, lokal verankerte
Bürgerenergiegesellschaften seien und dieses Problem nur durch
Sonderregelungen befriedigend gelöst werden könne", heißt es im
vorliegenden EEG-Referentenentwurf. Das erklärte Ziel der
Bundesregierung lautet deshalb: "Bei der Umstellung auf
Ausschreibungen soll die hohe Akteursvielfalt gewahrt bleiben."
Leider verschärft der Referentenentwurf jedoch die Situation. Das
BMWi will das drohende Aus der Bürgerenergie dadurch abwenden, dass
es deren Projekte schon weit vor deren Genehmigung zur Ausschreibung
zulässt und außerdem Erleichterungen bei eventuellen Strafzahlungen
anbietet. Nach Einschätzung von Marcel Keiffenheim von Greenpeace
Energy ein völlig falscher Ansatz: "Die Risiken von Ausschreibungen
bleiben voll bestehen", so Keiffenheim, "zudem entsteht eine neue
Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger in Projekte investieren, die am
Ende keine Genehmigung erhalten.
Mit dem "Listenverfahren" wollen Greenpeace Energy und die
Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften aufzeigen, welche
Veränderungen nötig sind, damit die EEG-Regelungen der
Akteursvielfalt tatsächlich helfen. "Wettbewerb und Akteursvielfalt
sind miteinander vereinbar. Wir wünschen uns von der Bundesregierung,
dass unser Vorschlag ernsthaft geprüft wird", resümiert Wieg.
Redaktioneller Hinweis: Eine Zusammenfassung des Listenverfahrens
finden Sie unter www.greenpeace-energy.de/presse.html und unter
www.genossenschaften.de.
Pressekontakt:
Dr. Andreas Wieg
DGRV
+49 30 726220-984
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Christoph Rasch
Greenpeace Energy eG
+49 40 808110-658
christoph.rasch(at)greenpeace-energy.de