(ots) - Chancen und Risiken der Digitalisierung sowie hohe
Bürokratieauflagen für das mittelständische Kfz-Gewerbe waren Themen
eines Gedankenaustauschs der ZDK-Geschäftsführung mit Ulrich Kelber,
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV). Am Beispiel eines Autokaufs
verdeutlichten die ZDK-Vertreter, dass die Kunden mit den
Pflichtinformationen in Form seitenlanger juristischer Texte in der
Regel komplett überfordert seien. Die Kfz-Betriebe würden zu
umfangreichen Bürokratieauflagen verpflichtet, die weder sinnvoll
noch zumutbar seien und das Tagesgeschäft unnötig erschwerten.
Staatssekretär Kelber bot an zu prüfen, wo hier noch möglicher
Spielraum zur Verbesserung sei.
Kritisch äußerten sich die ZDK-Vertreter zu den hohen
Anforderungen des Gesetzes zur Verbraucherstreitbeilegung. Derzeit
hätten die rund 100 Kfz-Schiedsstellen kaum eine Chance, sich zu
einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle akkreditieren zu lassen. In
Anbetracht der langen Schlichtungstradition in der Kfz-Branche sei
dies eine vergebene Chance. Darüber hinaus wiesen die ZDK-Vertreter
auf die Notwendigkeit hin, den vorgesehenen Händlerregress im aktuell
diskutierten Gesetzgebungsfahren zu den Ein- und Ausbaukosten im
Sinne der Kfz-Betriebe auszugestalten.
Durch die zunehmende Digitalisierung eröffneten sich laut dem ZDK
neue Geschäftsmodelle, bei denen der Mittelstand und konkret das
Kfz-Gewerbe ihre Interessen entschlossen zu wahren hätten. So würden
die Autohersteller zunehmend die Kunden- und die dazugehörigen
Fahrzeugdaten für sich beanspruchen. Auch gelte es für die Betriebe,
sich neben den Herstellern einen gleichberechtigten Zugang zu allen
Daten und Informationen des Kraftfahrzeugs zu sichern, um den Kunden
den gewünschten Service und weitere Dienstleistungen erbringen zu
können. Dies sei bei der Ausgestaltung fahrzeugeigener
Telematik-Plattformen, mit denen Neuwagen im Zusammenhang mit dem
automatischen Notruf-System eCall ab April 2018 ausgerüstet sein
müssten, unbedingt zu gewährleisten. Dem pflichtete Staatssekretär
Kelber ausdrücklich bei.
Zum Thema Tachomanipulation plädierte der ZDK für eine bessere
technische Wappnung von Neufahrzeugen gegen eine Verfälschung des
Kilometerstands. Flankierend hierzu sei eine Datenbanklösung zur
Erfassung des gesamten Fahrzeugbestands allenfalls dann sinnvoll,
wenn sie auf einer gesetzlichen Regelung beruhe. Ansätze auf
freiwilliger Basis seien dagegen zwangsläufig lückenhaft.
Mittelfristig denkbar sei dagegen eine regelmäßige telematische
Ãœbertragung des Kilometerstands vom Fahrzeug an eine zentrale Stelle.
Dabei seien natürlich die Belange des Datenschutzes zu
berücksichtigen. Staatssekretär Kelber zeigte sich dankbar für die
ausführlichen Informationen und offen für die Fortsetzung des
Meinungsaustauschs mit dem ZDK.
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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
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