(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben begrüßt,
dass im heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein
neues Urhebervertragsgesetz einige ursprünglich im Entwurf
vorgesehene Regelungen - darunter das faktische Verbot von pauschalen
Vergütungsvereinbarungen - entschärft wurden. Gleichwohl bleibe
weiter Anlass zu Kritik. So werde am problematischen
Verbandsklagerecht festgehalten. Dieses Recht destabilisiere die
verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit und missachte
europarechtliche Vorgaben. Es öffne darüber hinaus unbegründeten
Klagen Tür und Tor.
Ferner halten die Verlegerverbände die Einführung eines
Rückrufrechts für Autoren in der vorgesehenen Form für willkürlich:
"Das geplante Rückrufrecht greift in die seit Jahrzehnten bestehenden
tariflichen Regelungen ein", stellte BDZV-Hauptgeschäftsführer
Dietmar Wolff klar.
Der Hauptgeschäftsführer des VDZ, Stephan Scherzer, machte
deutlich, dass das geplante "anlasslose Auskunftsrecht eine teure,
absolut überflüssige Bürokratie" schaffe. "Das nutzt niemandem." Ein
ausreichendes Auskunftsrecht bestehe bereits nach aktueller
Rechtslage. Streitigkeiten drohten obendrein über die Frage, wann ein
solches Auskunftsrecht unzumutbar sei und wann es unzulässig sei,
weil das Werk lediglich einen untergeordneten Beitrag leiste.
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