(ots) - Manche Kreditnehmer in Deutschland werden es in
Zukunft schwerer haben, Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufzunehmen.
Davor warnt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) aufgrund des
heutigen Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im
nationalen Umsetzungsgesetz verlangt der deutsche Gesetzgeber, dass
ab sofort die Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens
bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend sind. Anders als
bisher dürfen die Kreditinstitute nicht mehr hauptsächlich auf die
Werthaltigkeit der grundpfandrechtlichen Sicherheit des finanzierten
oder belasteten Grundstücks abstellen.
"Das Gesetz zwingt Banken zu einer restriktiveren Kreditvergabe -
zum Nachteil der Verbraucher", kommentiert GVB-Vorstand Jürgen Gros
die neuen Vorschriften. Davon betroffen seien Immobilieneigentümer,
die über ein geringes Einkommen und kaum freies Vermögen verfügen;
beispielsweise Senioren, die Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen
wollen. Sie werden ihre Immobilie unter Umständen nicht mehr zur
Kreditrückführung einbringen können. Gros: "Grund- und
Immobilienvermögen werden faktisch entwertet. Damit werden die Bürger
bei der freien Verfügung über ihr Vermögen bevormundet. Diesen
Eingriff in die persönliche Freiheit muss der Gesetzgeber
korrigieren."
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem
Dach 1.291 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 273
Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und
2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen
Genossenschaften eine der größten mittelständischen
Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2015)
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