(ots) - Für über eine Million VBG-Mitgliedsunternehmen
sinkt der Beitragsfuß 2015 deutlich gegenüber dem Vorjahr.
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für
Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf
4,00 Euro (2014: 4,30 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der
Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste
Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2015 auf 48
Euro (2014: 48 Euro) festgelegt. Er bleibt damit unverändert
gegenüber dem Vorjahr.
Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt
für 2015 je Versicherungsverhältnis 3,00 Euro. 2016 wird der
Jahresbeitrag auf 3,20 Euro steigen.
Lastenverteilung
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,2216
Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach
Entgelten 2015 ein Freibetrag von 204.500 Euro Arbeitsentgelt gilt.
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3463
Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung
nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Informationen im Internet
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten in den nächsten Tagen ihre
Beitragsrechnungen 2015 per Post. Ausführliche Informationen stehen
auf der VBG-Website www.vbg.de zur Verfügung.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 36
Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der
VBG sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, freiwillig versicherte
Unternehmerinnen und Unternehmer, bürgerschaftlich Engagierte und
viele mehr. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als
100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen: www.vbg.de
Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
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