Gerade für junge Menschen bedeutet es mehr Freiheit, wenn sie ihren Führerschein bestanden haben. Sie sind dann in der Lage, viel flexibler zu agieren und können spontan fahren.
(firmenpresse) - Nach der bestandenen Führerscheinprüfung darf man sich glücklich schätzen. Das Ziel ist erreicht, das Lernen für die Prüfung entfällt und man kann ohne Fahrlehrer im Auto unterwegs sein. Doch man ist Regeln unterworfen. Das Einhalten der Straßenverkehrsordnung hält den Neuling im Straßenverkehr vor ständigen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab und auch für die Probezeit gelten Verhaltensregeln.
Regelverstöße im Verkehr bedeuten für den neuen Führerscheininhaber strengere Strafen. Es drohen Kosten und Nachschulungen in Verbindung mit einer Verlängerung der Probezeit.
Peters Intensivfahrschule in Wesel informiert über die Regeln, die in der Probezeit beachtet werden müssen.
Die Probezeit überstehen
In der Probezeit steht der Führerscheinneuling genauer unter Kontrolle. Die 0,5-Promille-Grenze gilt ab dem 21. Lebensjahr. Für den Neuling bleibt es bei einer Null-Promille-Regel. Ein Verstoß führt auch hier zur Nachschulung. Das Aufbauseminar zur Nachschulung gilt für Drogendelikte, Alkoholdelikte und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Nachschulungskosten bezahlt der Führerscheinneuling. Bei gravierenden Verstößen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Außer Bußgeld bedeutet ein Punkt in der Flensburger Zentralkartei eine Prolongation der Probezeit auf vier Jahre. Zudem wird der Besuch eines Aufbauseminars verordnet. Mobilität ade: Wer in der Probezeit dreimal im Straßenverkehr auffällt, verliert die Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr. Mit dem freiwilligen Absolvieren eines Aufbauseminars lässt sich häufig die Probezeit verkürzen und die Versicherung kann bei der Beitragshöhe der Kfz-Versicherung ein Entgegenkommen signalisieren.
Für Informationen zur Nachschulung in der Probezeit steht die Intensivfahrschule Peters aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.
Trappstraße 16, 46483 Wesel